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Rheinische Post: Kommentar zum ESM-Urteil: Das Urteil stärkt das Parlament

Düsseldorf (ots)

Der Deutsche Bundestag sollte sich bei den Karlsruher Richtern bedanken. Selbst wenn das Urteil zu den Eilanträgen der Gegner des Rettungsschirms ESM noch vorläufig ist, hat das Bundesverfassungsgericht schon jetzt einen Grundsatzbeschluss von umfassender Bedeutung gefällt. Es hat dem Bundestag in eindrucksvoller Form das alleinige Recht bestätigt, seine Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen. Dazu gehört auch, einen Rettungsfonds wie den ESM mit Finanzmitteln auszustatten und gegebenenfalls sogar Geld nachzuschießen - eben nach Maßgabe des Bundestags. Insofern ist die Haftung von 190 Milliarden Euro, die der Bund übernimmt, zwar die Obergrenze. Aber nur so lange, wie der Bundestag nichts anderes entscheidet. Konsequenter kann man das Königsrecht des Parlaments, über die Finanzen der Steuerzahler zu verfügen, nicht auslegen. Damit ist auch das Demokratieprinzip, wonach allein die gewählten Vertreter des Volkes über die öffentlichen Finanzen bestimmen, voll gewahrt. Hätte das Gericht dies dem Bundestag bestritten, hätte es dessen Souveränität eingeschränkt. Dann hätte sich das Verfassungsgericht selbst zum Richter über die Finanzen des Staates gemacht, was definitiv nicht seine Aufgabe ist. Das heißt aber auch, dass die Parlamentarier von der Regierung und den von ihr in den Rettungsfonds ESM entsandten Vertretern umfassend informiert werden müssen. Für Tricks gibt es keinen Platz. Selbst wenn der ESM mit einem erhöhten Ausgabekurs seiner Schulden den Nennwert der erlaubten Einlagen überschreitet, braucht der Fonds die Zustimmung des Bundestags. Mehr Demokratie geht nicht. Das Urteil ist ein großes Ja zum ESM-Vertrag und zum Budgetrecht des Parlaments. Das Aber bezieht sich mehr auf die Abgeordneten selbst. Die sollten genau wissen, was sie tun. Und da hat man bei manchen Parlamentariern, die völlig uninformiert in die Abstimmungen gehen und nur ihren Oberen folgen, bisweilen ein schlechtes Gefühl.

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