Rheinische Post: Vorratsdaten des BND Kommentar Von Gregor Mayntz
Düsseldorf (ots)
Es mag für Geisel-Angehörige beruhigend sein, dass Geheimdienste die gesamte Kommunikation vor der Entführung nachvollziehen können, um Tätern und Aufenthaltsort auf die Spur zu kommen. Doch dass der BND insofern auf das Spähprogramm der US-Kollegen Zugriff gehabt haben könnte, wie es aus US-Regierungskreisen kolportiert wird, macht die "Wir-wussten-von-nichts"-Verteidigungsbauten der Bundesregierung brüchig. Am Ende könnte übrigbleiben, dass die deutschen Dienste den Namen "Prism" vielleicht noch nie gehört hatten, die Vorzüge der grenzenlosen und allumfassenden US-Datensammelei aber nicht nur kannten, sondern sogar schätzten. Die gigantischen US-Rechner wären somit für die deutschen Behörden zu einem einzigen großen Vorratsdatenspeicher geworden. Dieses Vorgehen ist derzeit in Deutschland und für Deutsche im Ausland ohne gesetzliche Grundlage und daher unzulässig. Stimmt die Nachricht, dann geraten diese Bundesregierung und ihre Vorgängerinnen auf einen gesetzlichen Abhang mit starker Rutschgefahr.
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