Rheinische Post: Robe an, Kopftuch aus, anders geht es nicht Kommentar Von Gregor Mayntz
Düsseldorf (ots)
Es ist schon ein Kreuz mit dem Kopftuch. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur selbstverständlich zu akzeptierenden Kopftuchlehrerin geht es nun um die Kopftuchrichterin. Eine fatale Entwicklung. Das Kreuz ist unter Verdrängungsdruck als angeblich unzulässiges religiöses Zeugnis. Gleichzeitig hält das Kopftuch als religiöses Bekenntnis Einzug. Wie, bitteschön, soll darin staatliche Neutralität Ausdruck bekommen. Es spricht nichts dagegen, dass Katholiken, Protestanten, Juden, Muslime, Atheisten Richter werden. Sie haben sich verpflichtet, unabhängig von ihrer privaten religiösen Überzeugung Recht zu sprechen. Sie selbst werden jederzeit daran erinnert, wenn sie die Robe überstreifen. Und sie geben den Angeklagten damit zu verstehen, dass ihnen diese Unabhängigkeit und Religionsneutralität über alles geht. Wer das nicht mag, sollte nicht Richter werden. Das Kopftuch hat auf der Richterbank nichts zu suchen. Oder soll es dort demnächst auch die Burka geben? Und was soll ein abgelehnter Asylbewerber in seinem Prozess denken, wenn er sich als Christ im Islam verfolgt fühlt und eine Richterin über seinen Fall entscheidet, die ihren muslimischen Glauben für wichtiger hält als die Richterrobe der Neutralität?
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell