Rheinische Post: Kommentar: Verbraucheranwalt EU
Düsseldorf (ots)
VON MARTIN KESSLER Der Wettbewerb der Kreditkartenfirmen findet für den Verbraucher eher im Verborgenen statt. Der Händler zahlt seiner Bank für die Überlassung eines Kartenautomaten eine Gebühr, die diese an die Kreditkartenfirmen weitergibt. Der Verbraucher merkt zunächst nichts, zumal ihm seine Bank die Kreditkarte oft nicht in Kosten stellt. Doch der Schein trügt. Wenn Kreditkartenanbieter die Gebühren erhöhen, hebt auch der Händler seine Preise an - für Kreditkarten- und Barzahler gleichermaßen. Wenn also kein Wettbewerb zwischen Banken und Kreditkartenfirmen herrscht, sind am Ende die Verbraucher die Dummen. Das Unternehmen Mastercard hat die hohen Gebührenunterschiede in den EU-Ländern ausgenützt, um kräftig die Hand aufzuhalten. Das hat die energische EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hart bestraft und ein eindeutiges Signal gesetzt: Wer unterschiedlich hohe Gebühren in EU-Staaten für den eigenen Vorteil nutzt, muss mit hohen Strafen rechnen, wenn er damit den Wettbewerb behindert. Ein Sieg für den Verbraucher.
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