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Rheinische Post: Käufers Freiheit

Düsseldorf (ots)

Von Detlev Hüwel
Feiner Unterschied: Das bisher geltende Bundesgesetz spricht von 
"Ladenschlusszeiten". Die schwarz-gelbe Landesregierung hingegen 
regelt die neuen "Ladenöffnungszeiten": Rund um die Uhr sollen die 
Geschäfte geöffnet bleiben dürfen, sofern dies gewünscht wird. Nur 
für Sonn- und Feiertage gelten Einschränkungen. Zu Recht: Ein Land, 
das sich zu seinen christlich-abendländischen Wurzeln bekennt, kann 
den siebten Tag der Woche nicht wie einen Werktag behandeln.
 Einkaufsmöglichkeiten dürfte es demnächst jedenfalls mehr als genug 
geben, wobei nicht jeder Ladeninhaber von den neuen Möglichkeiten 
umfassend Gebrauch machen wird oder will. Hier wird sich vieles erst 
noch einzuspielen haben. Auch beim Konsumenten muss sich das 
Bewusstsein für die neue Freiheit verfestigen. Ältere Menschen haben 
noch immer die 18.30-Uhr-Grenze im Kopf.
Der NRW-Vorstoß ist fraglos eine positive Errungenschaft, der Schule 
machen wird. Ob dadurch aber mehr Geld in die Ladenkassen kommt, ist 
eher fraglich. Schließlich kann jeder Euro nur einmal ausgegeben 
werden. Aber es dürfte zu Umverteilungen kommen. Schöne Aussichten 
also auch für flexible, kundenorientierte Geschäftsleute.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: (0211) 505-2303

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