Behandlungsdaten für Krankenkassen tabu
Berlin (ots)
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt Stellungnahme des Bundes-Datenschutzbeauftragten Jacob: Übermittlung sogar mit Einverständniserklärung "rechtswidrig"
"Mit Genugtuung" hat der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, die Überzeugung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, zur Kenntnis genommen, nach der die Krankenkassen keine Befugnis zur Einforderung medizinischer Daten haben. "Wenn sich diese Auffassung als rechtsverbindlich durchsetzt, können die Kassen ihre aufgeblasenen Pläne für eine gigantische Datenerfassungs- und Datenverarbeitungsmaschinerie wieder auf Normalmaß zurückschrumpfen", zeigte sich Weitkamp erfreut. Er bezog sich dabei auf einen Bericht der "Ärzte-Zeitung". Danach hat Jacob einem Wuppertaler Arzt auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, er halte es sogar schon für rechtswidrig und damit unzulässig, wenn diese Datenübermittlung an die Krankenkasse mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten geschehe.
Mit der unmissverständlichen Stellungnahme des Bundes-Datenschutzbeauftragten, so Weitkamp, werde auch der Besorgnis der Zahnärzteschaft Rechnung getragen, die die geplante Datenerfassung im großen Stil von Anfang an heftig kritisiert hätte. Diese Kritik habe mit dazu beigetragen, dass die ursprünglichen Pläne für den "Gläsernen Patienten" bei der letzten Gesundheitsreform nicht hätten verwirklicht werden können und werde jetzt nachträglich bestätigt. Jacobs grundsätzliche Einschätzung, dass die Krankenkassen nur befugt seien, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und ausschließlich Leistungsdaten zu erheben, diene dem Schutz des Zahnarzt-Patienten-Verhältnisses, lobte Weitkamp. Nach Meinung des obersten Datenschützers ist nur der Medizinische oder Zahnmedizinische Dienst der Krankenversicherung berechtigt, medizinische oder zahnmedizinische Sachverhalte zu prüfen. Der Arzt oder Zahnarzt kann von den Krankenkassen demnach lediglich zu einer fachlichen Stellungnahme für einzelne Sachverhalte aufgefordert werden.
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