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Bundeszahnärztekammer

Behandlungsdaten für Krankenkassen tabu

Berlin (ots)

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt Stellungnahme des
Bundes-Datenschutzbeauftragten Jacob: Übermittlung sogar mit
Einverständniserklärung "rechtswidrig"
"Mit Genugtuung" hat der Präsident der Bundeszahnärztekammer
(BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, die Überzeugung des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jacob, zur Kenntnis
genommen, nach der die Krankenkassen keine Befugnis zur Einforderung
medizinischer Daten haben. "Wenn sich diese Auffassung als
rechtsverbindlich durchsetzt, können die Kassen ihre aufgeblasenen
Pläne für eine gigantische Datenerfassungs- und
Datenverarbeitungsmaschinerie wieder auf Normalmaß zurückschrumpfen",
zeigte sich Weitkamp erfreut. Er bezog sich dabei auf einen Bericht
der "Ärzte-Zeitung". Danach hat Jacob einem Wuppertaler Arzt auf
Anfrage schriftlich mitgeteilt, er halte es sogar schon für
rechtswidrig und damit unzulässig, wenn diese Datenübermittlung an
die Krankenkasse mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten
geschehe.
Mit der unmissverständlichen Stellungnahme des
Bundes-Datenschutzbeauftragten, so Weitkamp, werde auch der Besorgnis
der Zahnärzteschaft Rechnung getragen, die die geplante
Datenerfassung im großen Stil von Anfang an heftig kritisiert hätte.
Diese Kritik habe mit dazu beigetragen, dass die ursprünglichen Pläne
für den "Gläsernen Patienten" bei der letzten Gesundheitsreform nicht
hätten verwirklicht werden können und werde jetzt nachträglich
bestätigt. Jacobs grundsätzliche Einschätzung, dass die Krankenkassen
nur befugt seien, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und
ausschließlich Leistungsdaten zu erheben, diene dem Schutz des
Zahnarzt-Patienten-Verhältnisses, lobte Weitkamp. Nach Meinung des
obersten Datenschützers ist nur der Medizinische oder
Zahnmedizinische Dienst der Krankenversicherung berechtigt,
medizinische oder zahnmedizinische Sachverhalte zu prüfen. Der Arzt
oder Zahnarzt kann von den Krankenkassen demnach lediglich zu einer
fachlichen Stellungnahme für einzelne Sachverhalte aufgefordert
werden.
Für Rückfragen: Frank Royer, Tel.: 030/ 40005-140  
presse@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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