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Bundeszahnärztekammer

"Qualität medizinischer Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt"
Resolution der Bundeszahnärztekammer, verabschiedet anlässlich ihres dritten Europatages am 29. Juni 2005 in Berlin

Berlin (ots)

Präambel
Das EU-Binnenmarktrecht bietet die Rahmenbedingungen für die 
Freizügigkeit auch der Gesundheitsdienstleistungen.
Deshalb begrüßt die Bundeszahnärztekammer die am 6. Juni 2005 vom
Rat verabschiedete Richtlinie über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen.
Mit der Förderung der Mobilität u.a. der Angehörigen  der
Gesundheitsberufe auf Basis vereinbarter EU-weiter Mindeststandards
bei gleichzeitiger Sicherung von Qualitätsstandards und Regeln für
die Berufsaufsicht ist der Balanceakt zwischen Freizügigkeit
einerseits und Patientenschutz andererseits gelungen.
Der bei den Berufsqualifikationen gegangene Weg sollte Vorbild
auch für den derzeit im Europäischen Parlament und Rat beratenen
Richtlinienvorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt sein.
1. Für die Anwendung des Bestimmungslandprinzips zur Wahrung der
      Standards innerstaatlichen Berufs-, Sozial- und Strafrechts
Die Richtlinie über Berufsqualifikationen behält das
Bestimmungslandprinzip bei. Die Dienstleistungsrichtlinie muss dieses
Prinzip für den sensiblen Bereich medizinischer Dienstleistungen
aufgreifen. Der Richtlinienentwurf muss entsprechend nachgebessert
werden. Begibt sich der Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen in
ein anderes EU-Land, so soll er den dortigen berufsständischen,
berufsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verhaltensregeln
unterliegen. Die derzeit im Richtlinienvorschlag vorgesehenen
Ausnahmeregelungen bieten keine ausreichende Sicherheit.
2. Für einen integrierten Ansatz: Fragen der gesundheitlichen
      Versorgung in alle Politikbereiche einbeziehen
Die vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie schreibt die
grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen
auch für die Versicherten und Gesundheitssystembegünstigten der
Mitgliedstaaten auf der Basis der Kostenerstattung fest. Dieser
Ansatz wird ausdrücklich begrüßt. Die Bundeszahnärztekammer
befürwortet die Freizügigkeit sowohl der Leistungserbringer als auch
der Patienten. Sie müssen Zugang zu medizinischen Leistungen
außerhalb eines Krankenhauses ohne Vorabgenehmigung ihrer
Versicherungsträger haben.
Darüber hinaus muss die Kommission jedoch auch, wie von dem
Europäischen Parlament in seinem Initiativbericht "Patientenmobilität
und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der EU" vom
7. Juni 2005 gefordert, eine kohärente Politik der Patientenmobilität
ausarbeiten. Fragen des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen und
der Patientensicherheit müssen in allen EU-Politikbereichen
berücksichtigt werden, um Kollisionen der Ziele des Binnenmarktes und
der gesundheitlichen Versorgung zu vermeiden.
3. Für freiberufliche Selbstverwaltung zur Gewährleistung eines
      hohen Versorgungsniveaus
Freiberufliche Selbstverwaltung ist ein Garant professioneller
Fachkompetenz, bedarfsgerechter und gleichmäßiger Versorgung und
sozialer Verantwortung. Deshalb begrüßt die Bundeszahnärztekammer die
in der Richtlinie über Berufsqualifikationen verankerte Definition
der Freien Berufe, die Anerkennung der Berufskammern als autonome
Verwaltungsgremien und die Einbindung von Berufsorganisationen bei
der Einführung von Berufsausweisen sowie der Aktualisierung der
festgelegten Mindeststandards für Berufsqualifikationen. Analog dazu
unterstützen wir die Anerkennung der Rolle der Berufskammern im
Richtlinienentwurf über Dienstleistungen im Binnenmarkt- so etwa
durch die ihnen zugewiesene Möglichkeit der Bereitstellung eines
"einheitlichen Ansprechpartners" für Dienstleistungserbringer aus dem
EU-Ausland oder der Erarbeitung von Qualitätschartas und
Verhaltenskodizes für Dienstleistungsanbieter.
Die Bundeszahnärztekammer wird ihren Sachverstand u.a. über ihren
europäischen Dachverband, das EU Dental Liaison Committee, und
gemeinsam mit den europäischen Kollegen anderer Freier Berufe auch in
Zukunft in die Beratungen zur Dienstleistungsrichtlinie und weitere
Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Für Rückfragen: Claudia Ritter, 
Brüsseler Büro der Bundeszahnärztekammer, 
Tel.: 0032 27328415;  info@bzak.be

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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