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„Die globale Mindeststeuer für Konzerne sorgt für mehr Fairness“

„Die globale Mindeststeuer für Konzerne sorgt für mehr Fairness“
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„Die globale Mindeststeuer für Konzerne sorgt für mehr Fairness“

An diesem Wochenende entscheiden die Wirtschaftsministerinnen und -minister der G20-Länder über die Einführung der globalen Mindeststeuer für Konzerne. Der Mannheimer Steuerexperte Prof. Dr. Johannes Voget erläutert die Hintergründe des Vorhabens und erklärt, was die Reform für die deutsche Wirtschaft bedeutet.

Professor Voget, Anfang Juli haben sich 130 Länder geeinigt, Unternehmen weltweit mit einem Mindestsatz von 15 Prozent zu besteuern. Was halten Sie von dem Vorhaben?

Ich sehe das positiv. Bisher ist es für multinationale Konzerne äußerst lohnend, Gewinne in Länder zu verschieben, in denen sie wenig oder gar keine Steuern zahlen. Die Unternehmensteile in Ländern mit höheren Steuern werden auf diese Weise künstlich unprofitabel gehalten, so dass dort weniger Steuern anfallen. Durch eine weltweite Mindestbesteuerung wird dieser Trick zwar nicht komplett abgeschafft, aber er wird deutlich weniger attraktiv. Mehr Gewinn wird in den Unternehmensteilen verbleiben, die tatsächlich zum Gewinn beitragen und die Steuereinnahmen gehen nicht mehr verloren. Das sorgt für mehr Fairness.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn konkurrierende Länder nicht mehr mit Steuersätzen unter 15 Prozent locken können, dann sinkt auch der Druck, Unternehmenssteuern immer weiter senken zu müssen, wie das in den letzten 25 Jahren der Fall war. Die Länder erhalten so wieder mehr Spielraum, Steuern auf einem etwas höheren Niveau zu belassen, ohne dass Firmen abwandern.

Zurzeit läuft das G-20 Treffen in Venedig. Wie schätzen Sie die Chancen, dass die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer grünes Licht für die Reform geben?

Es ist noch lange nicht klar, ob das Vorhaben erfolgreich umgesetzt wird. Viele wichtige Details müssen noch festgezurrt werden und es wird sich zeigen, ob alle Länder die Pläne tatsächlich auch umsetzen. In den USA kommen internationale Abkommen nicht selten im Gesetzgebungsverfahren unter die Räder. Auch kleineren EU-Ländern wie Irland oder Ungarn, die derzeit mit niedrigen Steuersätzen punkten, muss die Umsetzung abgerungen werden.

Den USA war Souveränität in der Besteuerung bisher ein sehr hohes Gut. Nun haben sie plötzlich ein starkes Interesse an einer multilateralen Reform. Woher kommt dieser Sinneswandel?

Die Abwahl von Donald Trump ist natürlich ein Grund. Aber es gibt auch weitere mögliche Gründe: Die Biden-Regierung will die Unternehmenssteuern in den USA wieder von 21 auf 28 Prozent erhöhen. Die Einführung einer weltweiten Mindeststeuer könnte sicherstellen, dass Konzerne mit Sitz in den USA nicht ins Hintertreffen geraten im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz.

Außerdem sind den USA die Steuern auf digitale Dienstleistungen ein Dorn im Auge. Länder wie Großbritannien und Frankreich haben auf diese Dienstleistungen umsatzbasierte Steuern eingeführt, die praktisch nur die großen US-Internetkonzerne treffen. Dadurch sollte eine angemessenere Besteuerung dieser Firmen erreicht werden. Anstatt mit Handelskriegen zu drohen, will die US-Regierung die einseitige diskriminierende Besteuerung durch eine multilaterale Abmachung ersetzen und damit aber auch einschränken. In Zukunft sollen alle Länder, in denen Umsätze generiert werden, an der Besteuerung außerordentlich hoher Gewinne bis zu einem gewissen Grad teilhaben. Der Einstieg in eine solche Art der Besteuerung ist für ein Exportland wie Deutschland sehr relevant, denn es werden wahrscheinlich weitere Schritte in diese Richtung folgen.

Wären auch deutsche Unternehmen von der Reform betroffen?

Auswertungen von „Country-by-Country“-Berichten legen nahe, dass auch deutsche Konzerne Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuern verlagern. Die Größenordnung der entgangenen Steuereinnahmen bewegt sich allerdings unterhalb der Grenze von 10 Milliarden Euro. Im direkten Vergleich zeigen die Daten, dass die Steuervermeidung durch US-Konzerne stärker ausgeprägt ist als bei europäischen Konzernen. Insbesondere die größten US-Unternehmen stechen bei den Analysen überproportional heraus.

Was würde eine solche Mindeststeuer für Deutschland bedeuten?

Mit Unternehmenssteuern von etwa 30 Prozent liegt Deutschland weit über dem OECD-Durchschnitt von 21 Prozent. Eine Mindestbesteuerung wäre daher willkommen. Bisher musste Deutschland im Wettlauf um niedrigere Steuersätze über kurz oder lang nachziehen. Durch die Reform könnte die Höhe der Unternehmenssteuer wieder selbstbestimmter festgelegt werden. Außerdem würde weniger Steuervermeidung zu höheren Einnahmen der Staatskasse führen. Prognosen von bis zu 20 Milliarden Euro sind allerdings zu hoch gegriffen. Realistisch ist hier ein niedriger einstelliger Milliardenbetrag zu erwarten.

Wie würden – Ihrer Meinung nach – die Unternehmen auf die Reform reagieren?

Zunächst könnte die Reform Schlupflöcher enthalten, zum Beispiel für Forschung und Entwicklung. Einige Unternehmen würden der Reform möglicherweise durch Konzernaufspaltungen entgehen oder Gewinne stärker über die Zeit strecken, um die Besteuerung von außerordentlichen Gewinnen zu vermeiden.

Der Wettbewerb zwischen den Ländern könnte sich zudem auf andere Bereiche verlagern, wenn er bei der Unternehmensbesteuerung nicht mehr stattfindet, zum Beispiel über Subventionen, niedrigere Auflagen im Umweltschutz oder bessere Ausbildung der Arbeitnehmer. Es könnte zum Beispiel vermehrt Steuererleichterungen für besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland geben, so wie das in den Niederlanden und Dänemark der Fall ist.

Ein Pressefoto finden Sie unter: https://www.uni-mannheim.de/newsroom/presse/pressefotos/ (Zum Vergrößern des Fotos zuerst mit links auf das Bild klicken, dann nach Rechtsklick „Grafik anzeigen“ auswählen).

Kontakt:
Prof. Dr. Johannes Voget
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Taxation and Finance
Universität Mannheim
Tel. +49 621 181-3538
E-Mail:  voget@bwl.uni-mannheim.de

Yvonne Kaul
Forschungskommunikation
Universität Mannheim
Tel. +49 174 3146512
E-Mail:  kaul@uni-mannheim.de