Generalstaatsanwaltschaft Hamburg lehnt Ermittlungen gegen BP Europe ab
Osterode am Harz (ots)
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg lehnt die von LifeGen.de LTD geforderten Ermittlungen gegen BP Europe SE ab. "Es liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine im Geltungsbereich des deutschen Strafgesetzbuches verfolgbare Tat vor", heißt es in der uns am 31.7.2010 zugestellten, schriftlichen Abweisung der Einstellungsbeschwerde (Az. 2 ZS 535/10 und Az. 7400 AR 9/10). Auch sei "nicht ersichtlich, dass ein Handeln oder Unterlassen eines Verantwortlichen der BP Europe in Zusammenhang mit dem Unfall auf der Ölplattform "Deepwater Horizon" einer derartige Rechtsgutverletzung kausal herbeiführte".
Genau das aber kann nach Meinung des Wissenschaftsmagazins LifeGen.de erst nach konkreten Ermittlungen herausgefunden werden, zumal die toxikologische Bedrohungslage nach unseren wissenschaftlichen Recherchen nicht auf die USA beschränkt bleibt und vermutlich auch Europa bzw. Deutschland betreffen wird.
LifeGen.de erwägt daher einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Dieser muss bis zum 31.8.2010 eingehen.
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