Behörden stoppen illegale Grünmüllentsorgung im Altkreis Osterode (Niedersachsen) nicht
PRESSEMITTEILUNG der BUND Ortsgruppe Osterode.
Osterode am Harz
25. April 2018
Die Staatsanwaltschaft Göttingen und die untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Göttingen sind nicht in der Lage, die illegale Entsorgung von Grünmüll im Altkreis Osterode zu stoppen. Es geht um insgesamt über 400 Kubikmeter Grünabfall, der an mehreren Stellen unter anderem im Naturschutzgebiet Gipskarstlandschaft bei Ührde sowie in der Feldmark zwischen Schwiegershausen und Dorste deponiert wurde.
Grünabfall gilt rechtlich als Müll. Das Verbringen von Grünmüll ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 1.500 Euro bestraft werden.
Die BUND-Ortsgruppe Osterode hat die Staatsanwaltschaft Göttingen mehrfach auf die illegale Entsorgung von Grünmüll sowie auf die Untätigkeit von Seiten des Landkreises aufmerksam gemacht. In zwei Fällen konnte sie die Kennzeichen der Verursacher nennen (AZ NZS 39 UJs 34458/17):
- 8.8.2016 erste Anzeige an UNB (keine Reaktion)
- 5.9.2016 zweite Anzeige an UNB (keine Reaktion)
- 7.11.2016 Untätigkeitsbeschwerde an Herrn Landrat Bernhard Reuter (keine Reaktion)
- 14.11.2016 Erinnerung an die Untätigkeitsbeschwerde an Herrn Landrat Reuter (keine Reaktion)
- 10.10.2017 Anzeige wegen Rechtsbeugung an die Staatsanwaltschaft (BUND)
- 21.12.2017 Antwort von Herrn Kellner, LK Göttingen, über die angeblich erfolglose Ermittlung und die Einstellung des Bußgeldverfahrens
- 29.12.2017 Nachtrag zur Anzeigesache an die Staatsanwaltschaft (BUND)
Trotz dieser Versuche, die Behörden zum Eingreifen zu bewegen, hat sich am derzeit üblichen Procedere nichts geändert. Einige der bisherigen Grünmüll-Entsorgungsorte werden weiter bestückt, neue sind geschaffen worden. Inzwischen wird beispielsweise eine Stelle nicht mehr "versteckt", sondern offen mit landwirtschaftlichem Großgerät direkt neben einem Weg am NSG Gipskarstlandschaft bei Ührde angefahren.
"Wilde Deponien" aus Grünabfall schädigen die Natur und belasten die Umwelt. Durch das verrottende Material werden Boden und Gewässer mit Nährstoffen überfrachtet und übelriechende, für Insekten, Kleintiere und Pflanzen giftige Sickerwässer frei. Die Gär- und Fäulnisprozesse beim Abbau von Rasenschnitt beispielsweise schädigen die Wurzeln von Gehölzen nachhaltig.
Grünmüll verändert darüber hinaus die Zusammensetzung sowohl oberirdisch als auch im Boden lebender Arten. Zum einen enthalten Grünabfälle Wurzeln, Knollen, Zwiebeln und Samen von exotischen oder konkurrenzstarken Pflanzen. Zum anderen forcieren die Verrottungsprozesse den Nährstoffeintrag, was zu einer Verschiebung der Artenzusammensetzung führt: Stickstoffliebende Arten wie Brennnesseln verdrängen die ursprünglich angesiedelte Flora. Gerade das invasive Wachstum und das dichte, oberirdische Wurzelsystem von Brennnesseln verhindern, dass sich Blütenpflanzen versamen und damit zur Biodiversität beitragen können. Im Laufe der Zeit entstehen ausgeprägte, eintönige Brennnesselfluren, auf denen keine andere Pflanzenart mehr eine Überlebenschance hat. Kräuter und andere Blütenpflanzen gehen zugrunde. Entsprechend nimmt die Artenzahl wie auch die Anzahl an Insekten und Vögeln ab. Solche Flächen sind als retardiert zu betrachten. Sie zu sanieren ist aufwändig und teuer.
Die BUND-Ortsgruppe fordert daher die Behörden erneut auf, dem illegalen Treiben ein Ende zu setzen.
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