Erklärung der Deutschen Bahn AG zur heutigen Entscheidung des Landgerichts Kassel
Frankfurt am Main (ots)
Das Landgericht Kassel hat heute entschieden, dass die Deutsche Bahn AG einzelnen Pächtern von Werbeflächen nicht untersagen darf, Plakate mit dem Slogan "Wer nicht konsumiert muss raus" auf Bahngelände zu kleben.
Die Bahn hält die Entscheidung für falsch und wird dagegen Berufung einlegen. Der Richterspruch ist für die Bahn vor allem deshalb problematisch, weil damit erlaubt werde, Falschaussagen per Plakat zu verbreiten.
Niemand könne von der Deutschen Bahn verlangen, dass auf Bahngelände Plakate ausgehängt werden, die die DB diffamieren.
Der Slogan "Wer nicht konsumiert muss raus" entspricht nicht den Tatsachen. Grundsätzlich ist in den Bahnhöfen jeder willkommen, der sich an die Hausordnung hält, völlig unabhängig davon, ob er konsumiert oder nicht. Die Bahn schreitet nur ein, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird oder Reisende bzw. Bahnhofsbesucher belästigt werden. Bei der Bahn wird niemand diskriminiert oder vertrieben. Klar ist, dass die Bahn in den Bahnhöfen kein Betteln akzeptiert. Auch können Bahnhöfe keine dauerhaften Aufenthaltsorte und Schlafstätten für Wohnungslose sein.
Im Übrigen ist die Aussage des Plakates auch eine Herabwürdigung der Arbeit unserer Mitarbeiter, die für Sicherheit und Ordnung auf den Bahnhöfen sorgen müssen. Diesen oft schwierigen Job versehen unsere Mitarbeiter mit viel Menschenkenntnis und Augenmaß.
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