Stellungnahme zur Entscheidung im Zivilprozess Eschede
Berlin (ots)
Die Deutsche Bahn hat die Entscheidung des Landgerichts Berlin nicht anders erwartet. Das Gericht hat die Klage der sechs Parteien von Hinterbliebenen auf höheres Schmerzensgeld abgewiesen und damit die Rechtsposition der Deutschen Bahn bestätigt.
Hartmut Mehdorn: "Es zeigt sich, dass Rechtsanwalt Dr. Geulen von vornherein nichts anderes im Sinn hatte, als unter öffentlicher Ausnutzung des Schmerzes von Angehörigen Eigen-Profilierung zu betreiben. Eschede war eine Katastrophe, die die Bahn mit all ihren Folgen für Opfer und Angehörige zutiefst bedauert. Das Leid um den Verlust von Angehörigen lässt sich nicht mit Geld entschädigen. Aber wir können für daraus entstandene Schäden schnell und unbürokratisch aufkommen. Das hat die Bahn ohne Rücksicht auf die Klärung der Schuldfrage getan. Insgesamt hat die Bahn bis jetzt rund 24 Mio. Euro an Entschädigungsleistungen an Angehörige und Opfer gezahlt. Einzelne Geschädigte, darunter auch solche, die sich der von vornherein juristisch aussichtlosen Klage von Herrn Dr. Geulen angeschlossen haben, haben nach Eschede von der Bahn Beträge von über 500.000 Euro erhalten."
Die Höhe des von der Bahn gezahlten Schmerzensgeldes für Angehörige liegt weit über dem, was die deutsche Rechtsprechung zuerkennt.
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