Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Bahn AG mehr verpassen.

Deutsche Bahn AG

Connex hat keinen Anspruch auf Aufnahme ihrer Fernverkehrsverbindungen in die Kursbücher der Deutschen Bahn

Frankfurt am Main (ots)

Das Landgericht Berlin hat in einem
gestern verkündeten Urteil den Antrag der zur Connex-Gruppe
gehörenden Ostmecklenburgischen Eisenbahn (OME) auf Aufnahme der
Fernverkehrsverbindung Gera - Rostock in die gedruckten Fahrpläne der
Deutschen Bahn (Kursbücher, Städteverbindungen, Faltblätter und
sonstige Fahrplandruckerzeugnisse) abgewiesen.
Die Deutsche Bahn sieht sich insoweit in ihrer Rechtsauffassung
bestätigt, dass sie nicht verpflichtet sein kann, Werbung für
Konkurrenzprodukte zu machen. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht
schützt weder die "Trittbrettfahrerkonkurrenz", noch den
"Schlafmützenwettbewerb" von Unternehmen, die eigene
Werbeanstrengungen für ihre Produkte vernachlässigen. Ebenso wie im
Flugverkehr ist es in einem Wettbewerbsmarkt Sache der Unternehmen,
ihre Produkte durch eigene Anstrengungen beim Kunden bekannt zu
machen.
Trotz der Entscheidung zugunsten der DB in Bezug auf die
gedruckten Fahrplanmedien hat das Landgericht Berlin vorläufig
angeordnet, dass auf der Internetseite der DB und in den
elektronischen Fahrplanmedien (zum Beispiel in den Online- und
Telefonauskunftsdiensten der Bahn) ein Hinweis auf die von der OME
betriebene Fernverkehrsverbindung Gera - Rostock aufzunehmen ist.
Dies geschah aufgrund der angeblich drohenden Existenzvernichtung,
auf die sich der Geschäftsführer der OME berief. Er gab gegenüber dem
Gericht eine eidesstattliche Versicherung ab, wonach die Auslastung
des Interconnex-Zuges um rund 30 Prozent zurückgehen würde, wenn die
Deutsche Bahn unter anderem auf ihrer Internetseite (www.bahn.de)
keine Hinweise mehr auf dieses Konkurrenzprodukt gibt. Beweise
hierfür wurden nicht vorgelegt. Für die DB ist es mehr als
befremdlich, dass ein Verkehrsunternehmen den Fortbestand seines
Angebots von Werbemaßnahmen der Konkurrenz abhängig macht.
Bahnchef Hartmut Mehdorn: "Das ist der Offenbarungseid, dass ein
Wettbewerber ohne Hilfe der Deutschen Bahn nicht wirtschaftlich
fahren kann. Wir werden notfalls bis zur letzten Instanz dagegen
klagen. Das ist ja so, als wenn die Lufthansa die Verbindungen der
Deutschen BA oder anderer Fluglinien aufnehmen müsste. Hier reden
immer alle von Wettbewerb und wenn er dann da ist, dann wird einem
Milliardenkonzern das vorläufige Recht zugesprochen, bei der
Kundeninformation für lau bei einem Wettbewerber als Trittbrettfahrer
mit zu fahren. Das können und werden wir nicht zulassen. Es ist
einfach unverfroren, eigene Investitionen in die Kundeninformation zu
sparen und sich stattdessen einfach beim Wettbewerber zu bedienen."
Die Deutsche Bahn wird deshalb gegen diese vorläufige Anordnung
Berufung beim Berliner Kammergericht einlegen. Auch eine vorläufige
Regelung in Bezug auf die elektronischen Medien der Bahn ist mit dem
Grundsatz unvereinbar, dass in einem Wettbewerbsmarkt jedes
Unternehmen für die Werbung und für den Vertrieb seiner Produkte
selbst verantwortlich ist.
Rückfragen:
Dieter Hünerkoch 
Leiter Kommunikation 
Tel. 030 297-61130
Fax 030 297-61919
Gunnar Meyer
Sprecher Personenverkehr
Tel. 069 265-77 07
Fax 069 265-76 26
medienbetreuung@bahn.de
www.bahn.de/presse

Original-Content von: Deutsche Bahn AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsche Bahn AG
Weitere Storys: Deutsche Bahn AG