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Deutsche Bahn AG

Deutsche Bahn AG ist international Vorbild bei der Bekämpfung von Korruption

Berlin (ots)

- Korruptionsbericht 2004 vorgelegt 
   - 101 Verfahren seit Anfang 2003 eingleitet 
   - Gerichte verhängten langjährige Freiheitsstrafen
Die konsequente Bekämpfung der Korruption bei der Bahn zeigt
Wirkung: In 355 Fällen wurden seit dem Jahr 2001 Verfahren
eingeleitet. Bei den inzwischen zum Abschluss gebrachten aufwändigen
und zeitintensiven Verfahren verhängten die Gerichte zum Teil
langjährige Freiheitsstrafen. Im Zeitraum seit Anfang 2003 bis zum
15. November 2004 wurden erneut 101 Verfahren eingeleitet, die aus
allen Unternehmensbereichen stammen. In 29 Fällen wurden
Strafanzeigen gestellt. In einigen Fällen sind die internen
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, so dass mit weiteren
Strafverfahren gerechnet werden muss. Das geht aus dem
Korruptionsbericht 2004 hervor, den die Bahn heute in Berlin
vorgelegt hat.
Die Bahn geht die Korruption offensiv an, denn Korruption schadet
den Grundprinzipien der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und
damit der Basis des gemeinsamen Lebens und Arbeitens. Der durch
Korruption angerichtete Schaden – materiell zum Beispiel durch
überhöhte Rechnungen und immateriell durch Vertrauensverlust – ist
immens. Der Schaden entsteht bei der Bahn, bei den Kunden und den
Lieferanten. Den dunklen Geschäften ist am besten mit dem Licht der
Öffentlichkeit zu begegnen. Für die Bahn ist es daher wichtig, die
Arbeit im Bereich Compliance – der die Einhaltung von internen und
externen Richtlinien und Gesetzen überwacht – öffentlich zu machen.
Der vorgelegte Korruptionsbericht ist die dritte Bestandsaufnahme
der Compliance-Arbeit der Bahn. Der Bericht belegt einmal mehr die
erfolgreiche Arbeit des Mitte 2000 gegründeten internen
Lenkungskreises Compliance. „Wir haben uns dem Grundsatz
verschrieben, gegen Beschäftigte und Geschäftspartner konsequent und
ohne Ausnahme vorzugehen”, so Jürgen Marx, Compliance-Beauftragter
der Deutschen Bahn AG. „Wirksame Korruptionsbekämpfung bedeutet,
durchzugreifen auf allen Ebenen – strafrechtlich, zivilrechtlich und
arbeitsrechtlich.” Die Gerichte verhängten zum Teil langjährige
Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren und sechs Monaten.
Als neues, äußerst wirksames Instrument gilt die im Jahr 2003
eingeführte Sperrrichtlinie. Damit können Gesellschaften, die unter
dringendem Verdacht stehen, schwerwiegende Wettbewerbsverstöße
begangen zu haben, von der Auftragsvergabe durch die Bahn
ausgeschlossen werden. Diese Sperre kann eine Dauer zwischen vier
Monaten und drei Jahren haben, in Ausnahmefällen sogar bis zu sieben
Jahren.
Die Bahn ist bei ihrer Compliance-Arbeit international Vorbild für
andere Firmen. Als einziges deutsches Großunternehmen arbeitet sie
mit zwei sogenannten Ombudsmännern. An diese Anwälte können sich
Hinweisgeber unter Wahrung der Anonymität wenden. Die Zusammenarbeit
zwischen Lenkungskreis Compliance, Polizei und Staatsanwaltschaft ist
vertrauensvoll. Des Weiteren ist die Bahn seit 2001 korporatives
Mitglied bei der Antikorruptionsorganisation Transparency
International und hat sich mit ihrem umfangreichen
Antikorruptions-Programm internationale Anerkennung verschafft.
Heiner von der Laden              Claudia Triebs
Stellv. Konzernsprecher           Sprecherin
Tel. 030 297-61128                Tel. 030 297-61717
Fax  030 297-61935                Fax 030 297-61935
medienbetreuung@bahn.de
            www.db.de/presse
Hinweis für Redaktionen:
Der Korruptionsbericht ist ab 12 Uhr auf www.db.de unter folgendem
Pfad zu finden:
Das Unternehmen > Konzern > Fakten > Korruptionsbericht 2004

Original-Content von: Deutsche Bahn AG, übermittelt durch news aktuell

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