Deutsche Bahn AG ist international Vorbild bei der Bekämpfung von Korruption
Berlin (ots)
- Korruptionsbericht 2004 vorgelegt - 101 Verfahren seit Anfang 2003 eingleitet - Gerichte verhängten langjährige Freiheitsstrafen
Die konsequente Bekämpfung der Korruption bei der Bahn zeigt Wirkung: In 355 Fällen wurden seit dem Jahr 2001 Verfahren eingeleitet. Bei den inzwischen zum Abschluss gebrachten aufwändigen und zeitintensiven Verfahren verhängten die Gerichte zum Teil langjährige Freiheitsstrafen. Im Zeitraum seit Anfang 2003 bis zum 15. November 2004 wurden erneut 101 Verfahren eingeleitet, die aus allen Unternehmensbereichen stammen. In 29 Fällen wurden Strafanzeigen gestellt. In einigen Fällen sind die internen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, so dass mit weiteren Strafverfahren gerechnet werden muss. Das geht aus dem Korruptionsbericht 2004 hervor, den die Bahn heute in Berlin vorgelegt hat.
Die Bahn geht die Korruption offensiv an, denn Korruption schadet den Grundprinzipien der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und damit der Basis des gemeinsamen Lebens und Arbeitens. Der durch Korruption angerichtete Schaden materiell zum Beispiel durch überhöhte Rechnungen und immateriell durch Vertrauensverlust ist immens. Der Schaden entsteht bei der Bahn, bei den Kunden und den Lieferanten. Den dunklen Geschäften ist am besten mit dem Licht der Öffentlichkeit zu begegnen. Für die Bahn ist es daher wichtig, die Arbeit im Bereich Compliance der die Einhaltung von internen und externen Richtlinien und Gesetzen überwacht öffentlich zu machen.
Der vorgelegte Korruptionsbericht ist die dritte Bestandsaufnahme der Compliance-Arbeit der Bahn. Der Bericht belegt einmal mehr die erfolgreiche Arbeit des Mitte 2000 gegründeten internen Lenkungskreises Compliance. Wir haben uns dem Grundsatz verschrieben, gegen Beschäftigte und Geschäftspartner konsequent und ohne Ausnahme vorzugehen, so Jürgen Marx, Compliance-Beauftragter der Deutschen Bahn AG. Wirksame Korruptionsbekämpfung bedeutet, durchzugreifen auf allen Ebenen strafrechtlich, zivilrechtlich und arbeitsrechtlich. Die Gerichte verhängten zum Teil langjährige Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren und sechs Monaten.
Als neues, äußerst wirksames Instrument gilt die im Jahr 2003 eingeführte Sperrrichtlinie. Damit können Gesellschaften, die unter dringendem Verdacht stehen, schwerwiegende Wettbewerbsverstöße begangen zu haben, von der Auftragsvergabe durch die Bahn ausgeschlossen werden. Diese Sperre kann eine Dauer zwischen vier Monaten und drei Jahren haben, in Ausnahmefällen sogar bis zu sieben Jahren.
Die Bahn ist bei ihrer Compliance-Arbeit international Vorbild für andere Firmen. Als einziges deutsches Großunternehmen arbeitet sie mit zwei sogenannten Ombudsmännern. An diese Anwälte können sich Hinweisgeber unter Wahrung der Anonymität wenden. Die Zusammenarbeit zwischen Lenkungskreis Compliance, Polizei und Staatsanwaltschaft ist vertrauensvoll. Des Weiteren ist die Bahn seit 2001 korporatives Mitglied bei der Antikorruptionsorganisation Transparency International und hat sich mit ihrem umfangreichen Antikorruptions-Programm internationale Anerkennung verschafft.
Heiner von der Laden Claudia Triebs Stellv. Konzernsprecher Sprecherin Tel. 030 297-61128 Tel. 030 297-61717 Fax 030 297-61935 Fax 030 297-61935
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