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Gute Luft am Arbeitsplatz: Raucher müssen vor die Tür

Eschborn (ots)

   - Umfrage des Online-Karriereportals Monster: Zwei Drittel der 
     Unternehmen schickt Mitarbeiter zum Rauchen nach draußen

Beim Thema Rauchen im Büro hört der Spaß unter Kollegen in den meisten Fällen auf. Schließlich ist der Nichtraucherschutz seit 2002 Teil der Arbeitsstättenverordnung und kann von jedem Angestellten in Deutschland eingefordert werden. Ein Großteil der Unternehmen ist bei diesem Thema deshalb offenbar zu keinen Kompromissen mehr bereit: 62 Prozent der Teilnehmer einer aktuellen Umfrage des Online-Karriereportals Monster gaben an, dass die Mitarbeiter in ihrer Firma zum Rauchen vor die Tür gehen müssen. Ein Viertel der Unternehmen hat für seine Angestellten Raucherzimmer eingerichtet, in ganz wenigen Fällen darf in der Teeküche geraucht werden. Immerhin noch zehn Prozent der Umfrageteilnehmer dürfen überall rauchen, sogar an ihrem Arbeitsplatz.

Die Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick: Wo darf in Ihrem Unternehmen geraucht werden?

   Gar nicht - die Raucher müssen vor die Tür.     62% (1.064)
   
   Wir haben ein separates Raucherzimmer.          25% (416)

   Überall, auch am Arbeitsplatz.                  10% (172)

   In der Teeküche.                                 3% (55)

"Es ist eine sehr vernünftige Entscheidung, das Rauchen am Arbeitsplatz zu verbieten. Denn eine saubere Luft im Büro fördert nicht nur die eigene Gesundheit sondern auch ein konzentriertes Arbeiten", erläutert Marco Bertoli, Geschäftsführer Central Europe bei Monster Worldwide, die Ergebnisse. "Die Nichtraucher werden so vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt, und den Rauchern tut die frische Luft zwischendurch gut. Außerdem überlegt sich der eine oder andere deshalb vielleicht, weniger zu rauchen oder sogar aufzuhören. "

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass Mitarbeiter, die sich am Arbeitsplatz nicht ausreichend vor Zigarettenqualm geschützt fühlen, dies als Grund für eine sofortige Kündigung angeben können. In der Rubrik "Arbeitsrecht" weist das Monster Karriere-Journal unter http://inhalt.monster.de/13106_de-DE_p1.asp deshalb auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2007 hin, anhand dessen die aktuelle Gesetzeslage dargestellt wird. Natürlich können sich alle Interessierten zu diesem und weiteren Themen auch in der Monster-Community unter http://foren.monster.de/ mit anderen Nutzern austauschen.

1.707 deutsche Arbeitnehmer haben zwischen dem 17. und dem 30. März 2008 an der Umfrage teilgenommen. Das Karriereportal Monster führt in regelmäßigen Abständen Befragungen auf den Webseiten des Unternehmens zu Themen rund um Arbeitsplatz und Karriere durch. Diese Befragungen sind nicht repräsentativ sondern spiegeln die Meinung der Nutzer von monster.de und jobpilot.de wider. Die aktuelle Umfrage erhebt Daten zu der Frage "Bewerben Sie sich auch auf englischsprachige Stellenanzeigen?".

Über Monster Deutschland:

Monster Deutschland ( www.monster.de ) ist ein führendes Karriere-Portal im Internet mit einem umfassenden Service- und Informationsprogramm rund um Beruf und Karriere. Firmensitz der Monster Worldwide Deutschland GmbH ist Eschborn bei Frankfurt/Main. Die Monster Worldwide Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der Monster Worldwide Inc. mit Sitz in New York. Monster Worldwide ist seit 1994 ein weltweit führendes Portal für Online-Rekrutierung und möchte die Menschen dabei unterstützen, ihre Lebensziele zu verwirklichen. Monster ist weltweit in mehr als 40 Ländern in Europa, Nordamerika und Asien präsent. Monster Worldwide (NASDAQ: MNST) hat weltweit rund 5.000 Mitarbeiter und ist in den Aktienindizes S&P 500 und NASDAQ-100 gelistet.

Pressekontakt:

Monster Worldwide Deutschland GmbH
Alexandra Güntzer/Ramona Kesch
Ludwig-Erhard-Straße 14
65760 Eschborn
Tel.: 06196/99 92 - 679; Fax: 06196/99 92 -922
E-Mail : ramona.kesch@monster.de

PR Agentur:
Weber Shandwick Deutschland GmbH
Ina Malcherek/Susanne Worch
Tel.: 089.380179-42/-46; Fax: 089.380179-11
E-Mail: imalcherek@webershandwick.com/
sworch@webershandwick.com/

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