17 200 Menschen wegen Konsums illegaler Drogen im Jahr 2022 stationär behandelt
Zahl der Fälle geht seit Jahren zurück, aber noch 81 % höher als 2002
WIESBADEN (ots)
Rund 17 200 Menschen wurden wegen des Konsums illegaler Drogen im Jahr 2022 stationär im Krankenhaus behandelt. Die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Drogenmissbrauchs lag damit 17 % unter dem Höchstwert von fast 20 800 Fällen im Jahr 2016 und ist seitdem kontinuierlich gesunken. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch und illegalen Drogenhandel an diesem Mittwoch (26. Juni) mit. Binnen 20 Jahren ist die Zahl stationärer Behandlungsfälle wegen Drogenmissbrauchs jedoch um 81 % gestiegen (2002: 9 500 Fälle). Die Daten beziehen sich auf akute Intoxikationen und Vergiftungen durch illegale Substanzen wie etwa Heroin, Kokain oder LSD. Krankenhausbehandlungen infolge von Cannabis-, Tabak- oder Alkoholkonsum zählen nicht dazu.
Zwei Drittel (66 %) der wegen Drogenmissbrauchs stationär behandelten Patientinnen und Patienten im Jahr 2022 waren männlich, ein Drittel (34 %) war weiblich. Mehr als die Hälfte der Behandelten (55 %) war im Alter von 18 bis 39 Jahren, 8 % waren jünger als 18 Jahre.
In der Krankenhausstatistik wird zwischen Vergiftungen einerseits und akuten Intoxikationen (akutem Rausch) andererseits unterschieden. Letztere zählen zu den psychischen Störungen und Verhaltensstörungen und waren in 95 % der Behandlungsfälle (16 300) wegen Drogenmissbrauchs im Jahr 2022 die Ursache. Dagegen waren knapp 900 oder 5 % der Behandlungsfälle wegen Drogenmissbrauchs auf eine Vergiftung durch illegale Substanzen zurückzuführen.
Unfälle unter Einfluss illegaler Drogen im Straßenverkehr binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt
Auch im Straßenverkehr kommen Menschen infolge von Drogenkonsum zu Schaden. Im Jahr 2022 erfasste die Polizei gut 2 700 Unfälle mit Personenschaden unter dem Einfluss illegaler Drogen, rund 3 800 Menschen wurden dabei verletzt oder getötet. Die Zahl der Unfälle hat sich binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt: Im Jahr 2002 hatte die Polizei noch knapp 1 300 Unfälle unter dem Einfluss illegaler Drogen mit 1 900 Verletzten oder Getöteten erfasst. Hierzu zählen auch Unfälle unter dem Einfluss von Cannabis, dessen Konsum erst 2024 legalisiert wurde. Zum Vergleich: 2022 registrierte die Polizei 16 800 Alkoholunfälle mit Personenschaden und damit gut sechsmal so viele Unfälle unter Alkoholeinfluss wie unter dem Einfluss illegaler Drogen. Insgesamt verzeichnete die Polizei 2022 rund 290 000 Unfälle mit Personenschaden.
Methodische Hinweise:
Bei den Daten aus der Krankenhausstatistik handelt es sich jeweils um die Zahl der stationären Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, falls die Patientin oder der Patient in einem Jahr aufgrund der gleichen Hauptdiagnose mehrfach stationär behandelt wurde.
Die Daten zu akuten Intoxikationen enthalten folgende Diagnosen:
F11.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F13.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F14.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F15.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F16.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F18.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F19.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
Nicht enthalten sind:
F10.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F12.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
F17.0 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Akute Intoxikation [akuter Rausch]
Die Daten zu Vergiftungen enthalten die entsprechenden Diagnosen T40.0-T40.9, mit Ausnahme der Diagnose T40.7 Vergiftung: Cannabis(-Derivate).
Zu Alkoholunfällen zählen alle Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter nachweislich unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Die Polizei kann auch Verkehrsteilnehmende mit einem Blutalkoholgehalt von weniger als 0,5, aber mindestens 0,3 Promille als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn diese im Verkehr auffällig geworden sind. Die Verwicklung in einen Verkehrsunfall wird dafür in der Regel als ausreichend angesehen.
Anders als bei den Alkoholunfällen gibt es bei den Unfällen unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel (illegaler Drogen) keine Grenzwerte, hier genügt allein der Nachweis von Drogen.
Bei der Bewertung der Daten über Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol und Drogen) ist von einer Dunkelziffer auszugehen, da nicht bei jedem Unfallbeteiligten festgestellt wird, ob er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln gestanden hat. Des Weiteren ist anzunehmen, dass unter Unfallflüchtigen, die auch nicht nachträglich ermittelt werden konnten, ein überdurchschnittlich hoher Anteil unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden hatte. Zudem werden Alleinunfälle, bei denen der oder die Verkehrsteilnehmende möglicherweise auch alkoholisiert war oder unter anderen Drogen stand, aus strafrechtlichen Gründen häufig der Polizei nicht gemeldet. Mit zunehmender Unfallschwere dürfte sich jedoch diese Dunkelziffer wesentlich verringern.
Diese Zahl der Woche ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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