ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medieninfo: Bereithaltung von Ersatzkraftwerken: Lücken im Gesetzesentwurf gefährden Beschäftigung und Stadtwerke
Bereithaltung von Ersatzkraftwerken: Lücken im Gesetzesentwurf gefährden Beschäftigung und Stadtwerke
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht beim sogenannten Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz Regelungslücken zum Schutz von Beschäftigten, regionalen Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerken. „Bei allen geplanten Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die wir natürlich unterstützen, dürfen die Rechte der Beschäftigten in den betroffenen Unternehmen nicht vergessen werden“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um Kohlekraftwerke unter Umständen bis 2024 in der Reserve zu halten und die Stromproduktion von Gaskraftwerken zu reduzieren. „Das darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen“, verlangt ver.di. Mit dem Kohlekonsens und den daraus abgeleiteten Gesetzen sei ein sozialverträglicher Weg für die Beschäftigten gefunden worden, der jetzt nicht verlassen werden dürfe. Aus dem vorliegenden Entwurf gehe nicht hervor, wie mit den Beschäftigten umgegangen werden soll, die nun vielleicht mindestens zwei Jahre länger arbeiten müssen. Das greife massiv in die Lebensplanung der Menschen ein. Ebenso fehlten Regelungen für die Beschäftigten in Gaskraftwerken, die unter Umständen stillgelegt würden. „Gerade die Kolleginnen und Kollegen in den Energieversorgungsunternehmen haben während der Corona-Krise unter hohem persönlichen Einsatz für den reibungslosen Weiterbetrieb der Energieversorgung gesorgt und verdienen es auch in der jetzigen Situation fair behandelt zu werden“, so Schmitz.
Lücken gebe es zudem akut für regionale Energieversorger und Stadtwerke, die oftmals Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung) nutzen. Das Wirtschaftsministerium plant die Verstromung von Gas künstlich zu verteuern, um im Notfall weniger Gas zu verbrauchen. Doch eine genaue Definition der sogenannten Gasmangellage fehle im Entwurf. „Stadtwerke müssen dann zur Erfüllung ihrer Lieferpflichten gegenüber ihren Haushaltskunden Strom aus anderen Energieträgern zu aktuell sehr hohen Preisen nachkaufen. Diese Zusatzbelastung kann schnell existenzgefährdend werden und gefährdet Arbeitsplätze und die Handlungsfähigkeit kommunaler Unternehmen. Deshalb muss für diese Fälle ein finanzieller Ausgleich oder ein Rettungsschirm für Stadtwerke zwingend vorgesehen werden“, betonte Schmitz.
Notwendig ist aus Sicht von ver.di darüber hinaus eine zeitnahe Initiative zum Umstieg auf Wasserstoff (H2). Im Rahmen dieser Initiative könnte eine dezentrale Erzeugungsstruktur aufgebaut werden. Die vorhandene Gas- und Gasnetz-Infrastruktur könne so das Rückgrat der neuen H2-Infrastruktur werden.
Um erfolgreich unabhängig von fossilen Energieträgern aus Russland zu werden und für ein Gelingen der beschleunigten Energiewende müsse die Bundesregierung die Sozialpartner eng einbeziehen.
Für Rückfragen: Anja Katthöfer, ver.di-Referatsleiterin Ver- und Entsorgungspolitik, 030/6956-1752
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