ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: ver.di kritisiert neue Regelungen zum Bürgergeld
Ver.di kritisiert neue Regelungen zum Bürgergeld
Vor der am morgigen Freitag (25.11.2022) stattfindenden Sitzung des Bundesrates, bei dem unter anderem über das Bürgergeld abgestimmt werden soll, kritisiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den zwischen der Union und der Ampel ausgehandelten Kompromiss. „Die von den Unionsparteien durchgesetzten Änderungen beim geplanten Bürgergeld bedeuten einen schlechten Kompromiss zu Lasten der Menschen, die Hilfe und positive Begleitung statt Bestrafung brauchen, um ihre Arbeitslosigkeit zu überwinden“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Damit lebt das Bestrafungs- und Sanktionssystem Hartz IV, das die rot-grün-gelbe Bundesregierung ablösen wollte, fast unverändert weiter.“ Die Streichung der weitgehend sanktionsfreien sechsmonatigen Vertrauenszeit sei dafür bezeichnend. Auch die Kürzung der zweijährigen Karenzzeit auf ein Jahr, die eine angstfreie Konzentration auf Qualifizierung und Vermittlung ermöglichen soll, erhöhe den Druck auf die Betroffenen. „Der Union geht es offensichtlich nicht darum, die Situation der Betroffenen zu verbessern, sondern ihre Blockademacht im Bundesrat zur Schau zu stellen und sich als rechte Opposition zu profilieren.“
Gleichwohl sieht ver.di auch positive Aspekte bei den Regelungen zum neuen Bürgergeld, das zum 1. Januar 2023 eingeführt werden soll. „Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, das ist ein echter Fortschritt“, so Werneke weiter. Wie schon beim Arbeitslosengeld I solle künftig nicht allein die schnelle Vermittlung im Mittelpunkt stehen; dies sei insbesondere für Menschen wichtig, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. „Künftig gibt es für Betroffene deutlich mehr Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erreichen oder eine Weiterbildung zu absolvieren. Damit steigen auch die Chancen für eine bessere und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.“
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