ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: Arbeitslosengeld für Projektbeschäftigte: ver.di begrüßt verkürzte Anwartschaft ab 2023
Arbeitslosengeld für Projektbeschäftigte: ver.di begrüßt verkürzte Anwartschaft ab 2023
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die sich nach der heutigen Bundestagsanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales abzeichnende Entfristung der verkürzten Anwartschaft für den Bezug des Arbeitslosengeldes ab Januar 2023. „Für alle Beschäftigten mit regelmäßig kurz befristeten Arbeitsverträgen wird auch ab dem nächsten Jahr ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Ende von Projektbeschäftigung möglich. Kultur- und Medienschaffende mit Kurzzeitverträgen werden davon profitieren, Projektarbeiter*innen anderer Branchen ebenfalls. Die Ampel-Koalition setzt gerade rechtzeitig vor Jahresende dieses Vorhaben um“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes.
Bisher war es nur bis zum Ende dieses Jahres möglich, dass Betroffene mit weniger als zwölf Monaten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten durch kurzeitige Projektbeschäftigung Arbeitslosengeld beziehen. Mit der Fortführung dieser Möglichkeit über das Jahresende hinaus wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien zur verbesserten Sozialsicherung von Kultur- und Medienschaffenden umgesetzt.
Mit der in §142 im Dritten Sozialgesetzbuch geregelten Anwartschaftszeit kann Arbeitslosengeld I auch dann gewährt werden, wenn jemand in den letzten zweieinhalb Jahren statt zwölf nur sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Doch auf diese verkürzte Anwartschaftszeit kann sich nur berufen, wer die meisten Sozialversicherungstage aus Projekten, die nicht länger als 14 Wochen dauerten, gesammelt hat, und das jährliche Arbeitsentgelt nicht über der Grenze von derzeit 59.220 Euro lag. Schmitz: „Über eine Verbesserung dieser Regelungen werden wir weiter mit der Koalition im Gespräch bleiben.“
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