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ver.di - Medieninformation: Bundestag muss Weiterbildungspaket dringend nachbessern
Ver.di: Bundestag muss Weiterbildungspaket dringend nachbessern
„Der Bundestag muss das vorgelegte Weiterbildungspaket der Bundesregierung dringend nachbessern“, fordert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler vor der Debatte der Abgeordneten darüber am morgigen Freitag (28.4.23). Die Vorschläge zum Thema Ausbildung seien im vorgelegten Gesetzesentwurf unzureichend. Der Entwurf sieht vor, dass Auszubildende in den Regionen, in denen der Mangel am größten ist, einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz bekommen. „Wir brauchen aber mehr Ausbildungsplätze in den Betrieben“, stellt Bühler klar. Zwar sehe der Koalitionsvertrag tariflich vereinbarte Ausgleichsfonds vor, im aktuellen Gesetzentwurf sei davon jedoch keine Rede mehr. So würden weder bestehende tarifvertragliche Umlagen gefördert, noch Anreize für weitere tarifvertraglich vereinbarte Umlagesysteme und Ausgleichsfonds geschaffen.
„Das ist eine Ausbildungsgarantie light. Hier hat es die Bundesregierung im jetzigen Vorschlag leider versäumt, mit einer Umlagefinanzierung die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit wieder mehr Betriebe ausbilden“, so Bühler weiter. Nun sei es an den Bundestagsabgeordneten, dieses Versäumnis nachzuholen, um doch noch eine tatsächliche Ausbildungsgarantie zu erreichen. „Junge Menschen brauchen eine verlässliche berufliche Perspektive.“
Bühler appelliert auch bei der Weiterbildung an die Abgeordneten, auf Verbesserungen zu drängen. „Das Streichen der Bildungszeit und Bildungsteilzeit aus dem Gesetzentwurf ist ein großer Fehler. Sie soll den Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre berufliche Entwicklung aktiv mitzugestalten und zu verbessern. Das ist in Zeiten eines Mangels an Fachkräften in fast allen Branchen in unser aller Interesse.“ Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, eine „Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild“ einführen zu wollen. Damit „bieten wir Beschäftigten finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung. Dies ermöglicht z.B. das Nachholen eines Berufsabschlusses oder eine berufliche Neuorientierung“, heißt es darin. Die Regierung dürfe nicht hinter ihren eigenen Ansprüchen zurückstehen und wertvolle Zeit verlieren, mahnt Bühler. „Die Beschäftigten brauchen jetzt die Zusicherung einer Bildungszeit, nicht erst in fünf Jahren. Das Parlament hat es in der Hand, sich dafür einzusetzen und hier nachzuverhandeln.“
V.i.S.d.P.
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