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ver.di: Arbeitgeber im Handel greifen Streikrecht an

Arbeitgeber im Handel greifen Streikrecht an

Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Handel verschärfen Arbeitgeber und ihre Verbände die Verhandlungssituation. Mit Nachdruck reagiert die die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Behauptungen mehrerer regionaler Handelsverbände, die Beschäftigten würden mit ihrer Forderung nach einer Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Einzelhandel sowie dem Groß- und Außenhandel rechtswidrig streiken. „Einzelne Arbeitgeber und ihre Handelsverbände versuchen nun mit ihren Angriffen auf das Streikrecht von ihren Dumpingangeboten und ihrer Verweigerung eines tragfähigen Angebots abzulenken. Wir weisen einen Angriff auf das Streikrecht mit aller Entschiedenheit zurück“, so Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied und für den Handel zuständig.

Unsere Forderungen sind allesamt zulässige Streikforderungen – inklusive der Forderung, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der abzuschließenden Tarifverträge gemeinsam zu beantragen. Das haben verschiedene Gerichte Anfang Juni bestätigt, sagte Nutzenberger.

In den bisherigen Verhandlungen verweigern die Arbeitgeber tabellenwirksame Erhöhungen, die den Reallohnverlust ausgleichen. „Die Arbeitgeber ignorieren auf ganzer Linie die dramatische wirtschaftliche Situation der Beschäftigten. Diese brauchen aber existenzsichernde Einkommenserhöhungen, mit denen sie ihr Leben bestreiten können. Sie müssen den extrem gestiegenen Preisen etwas entgegensetzen können“, mahnt Nutzenberger. ver.di erlebt derzeit bei den aktuellen Streikaktionen großen Zuspruch unter den Beschäftigten im Handel. „Streikmaßnahmen sind das einzige Mittel, mit dem die Beschäftigten auf ihre Situation aufmerksam machen und Druck machen können“, so Nutzenberger.

In einem Schreiben an die Handelsverbände Bayern, Niedersachsen – Bremen, Nord (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein), Hamburg und Mitteldeutschland weist ver.di die Behauptung rechtswidriger Streikziele zurück und macht deutlich, dass sie weder einen Anlass zur Zahlung von Schadensersatz noch zur Einschränkung ihrer Streikmaßnahmen sehe. Die Gewerkschaft fordert ihrerseits die Arbeitgeberverbände auf „entsprechende Aussagen, die unser Streikrecht nach Art. 9 III Grundgesetz beeinträchtigen und unseren Ruf schädigen, zu unterlassen.“

V.i.S.d.P.

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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