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Medien-Info: ver.di fordert Zustimmung des Bundesrats zu bedarfsgerechten Personalvorgaben in der Krankenpflege

Ver.di fordert Zustimmung des Bundesrats zu bedarfsgerechten Personalvorgaben in der Krankenpflege

Aus Anlass der für den morgigen Freitag (26. April 2024) angesetzten Bundesratsentscheidung zur Personalbemessung in der Krankenhauspflege fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), das Instrument der PPR 2.0 (Pflegepersonalregelung) rasch und konsequent einzuführen. „Es ist höchste Zeit, mit bedarfsgerechten und verbindlichen Personalvorgaben eine gute Patientenversorgung zu sichern und die Pflegekräfte zu entlasten. Der Bundesrat steht in der Pflicht, der Verordnung des Bundesgesundheitsministers zuzustimmen und damit endlich einen Ausweg aus dem Teufelskreis von Überlastung, Berufsflucht und Personalnot zu eröffnen“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Gewerkschafterin zeigte sich sehr unzufrieden, dass die politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern in den vergangenen Monaten weitere Verzögerungen nach sich ziehen werden, sodass die sogenannte Konvergenzphase zur Umsetzung der PPR 2.0 voraussichtlich erst 2027 beginnen kann. „Diese Verzögerung ist keine gute Nachricht für unterversorgte Patienten und überlastete Beschäftigte, die den Preis für die jahrelange Untätigkeit der politisch Verantwortlichen zahlen müssen“, kritisierte Bühler. „Umso wichtiger ist es, nun mit Hochdruck die nächsten Schritte anzugehen.“

Kritisch sieht die Gewerkschafterin zudem die Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, die mögliche Anrechnung von Pflegehilfskräften und anderer Berufsgruppen auf die Personalvorgaben auszuweiten. „Die Krankenhauspflege ist mit hohen und weiter steigenden Anforderungen konfrontiert. Für eine fachgerechte Versorgung braucht es qualifizierte Pflegefachkräfte“, betonte Bühler. „Die Länder sollten ihre Position hier noch einmal überprüfen.“

Völlig inakzeptabel seien Ansinnen, die verbindliche Einführung der PPR 2.0 auf die lange Bank zu schieben. „Wenn es nach Bayern und anderen Landesregierungen geht, sollen erst alle anderen Probleme gelöst werden, bevor die Personalvorgaben wirksam und Verstöße sanktioniert werden. Das wäre eine Einladung an Arbeitgeber und politisch Verantwortliche, die Hände in den Schoß zu legen“, kritisierte Bühler. „Bedarfsgerechte Personalvorgaben dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sie müssen in der Praxis auch verpflichtend umgesetzt werden. Alles andere würde den Frust in den Krankenhäusern nur noch steigern. Die PPR 2.0 muss ohne weitere Verzögerungen eingeführt werden, damit die versprochene Entlastung endlich auf den Stationen ankommt. Darauf werden wir weiter mit aller Kraft drängen.“

Zum Hintergrund: ver.di hat die PPR 2.0 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat bereits 2019 entwickelt. Mit Hilfe des Instruments sollen für die Pflege am Bett gesetzliche Vorgaben zur Personalbesetzung gemacht werden, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren. Die PPR 2.0 würde für alle der gut 1.500 Akutkliniken in Deutschland gleichermaßen gelten.

V.i.S.d.P.

Richard Rother 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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