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Medien-Info: Rundfunkreform: ver.di kritisiert Totalverweigerung der Regierungschefs

Rundfunkreform: ver.di kritisiert Totalverweigerung der Regierungschefs

Nach der heutigen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) zeichnet sich ein düsteres Bild für die öffentlich-rechtlichen Medien und deren Beschäftigten ab. Zwar hat die MPK eine Auftrags- und Strukturreform und einen ab 2027 geltenden neuer Mechanismus zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags beschlossen. Nicht verabschiedet wurde jedoch der fällige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, mit dem die nötige Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent ab 2025 auf den Weg gebracht werden sollte. Begründet wurde dies mit den existierenden Rücklagen der Anstalten – die von der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bei ihrer Beitragsempfehlung jedoch bereits berücksichtigt wurde.

Dazu kommentiert Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: „Das Gebaren der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in der Rundfunkpolitik ist nicht hinnehmbar. Indem sie die nötige Beitragserhöhung verwehren, brechen sie mit verfassungsrechtlich geregelten Verfahren. Die Rücklagen der Anstalten wurden von der KEF bereits berücksichtigt und die Beitragsempfehlung entsprechend abgesenkt. Das ist Realitätsverweigerung der Rundfunkpolitik. Für die Mitarbeitenden in den Medienhäusern ist dies ein düsterer Tag: denn unklare Finanzierung kostet Programm und damit auch Aufträge für häufig jahrzehntelang im Rundfunk Tätige. Mit der Aussicht auf Programmeinschnitte sind dies auch schlechte Nachrichten für alle Mediennutzenden.“

Dies hänge auch mit der heute verabschiedeten Auftrags- und Strukturreform zusammen. Schmitz-Dethlefsen: „Inhaltlich schwächt die Reform die öffentlich-rechtlichen Medien insbesondere durch das weitreichende Verbot für Texte in Onlinepublikationen. Mit der Reform werden die Angebote für Mediennutzende unattraktiver werden. Zudem war seit Monaten angekündigt, Auftrags- und Strukturreform nur im Junktim mit der gesicherten Finanzierung zu beschließen. Auch diese Ankündigung haben die in der Politik Verantwortlichen heute gebrochen. Damit schleifen die Länderchefs die demokratierelevanten öffentlich-rechtlichen Medien – und das Vertrauen in die Politik gleich mit.“

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens seien laut Schmitz-Dethlefsen nun das Bundesverfassungsgericht und die Landtage am Zuge: „Die Länderchefs haben die Verantwortung dem Bundesverfassungsgericht und den Landtagen zugeschoben. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, bleibt abzuwarten. Derweil sind die Landtage nun aufgefordert, den Entwurf für die Auftrags- und Strukturreform zurück an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu weisen und eine zustimmungsfähige Überarbeitung zu verlange, die zeitgemäße öffentlich-rechtliche Angebote für eine pluralistische Gesellschaft sicherstellt.“

V.i.S.d.P.

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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