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Medien-Info: ver.di begrüßt Reform der Filmförderung – In der Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten

Ver.di begrüßt Reform der Filmförderung – In der Zukunft müssen Filmproduktionen Tarif- und Urheber-Vergütungen verbindlich einhalten

In der morgigen Plenarsitzung des Bundestages wird über die Zukunft der deutschen Filmwirtschaft entschieden; der vom Bundestagsausschuss für Kultur und Medien beschlossene Gesetzentwurf zum Filmförderungsgesetz (FFG) steht zur Abstimmung auf der Tagesordnung. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Reform der Förderung von Kinofilmen und die Sicherung der dafür nötigen Abgabenverpflichtungen aus Erlösen an den Kinokassen noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zur Abstimmung gestellt. Ohne dieses Gesetz würden die Finanzmittel für die Produktion von Kinofilmen in der deutschen Filmwirtschaft fehlen. Ermöglicht wurde die morgige Abstimmung über das FFG auch durch die Unions-Fraktion im Bundestag, die allerdings erklärt, das Gesetz bei der Abstimmung ablehnen zu wollen. Für die nötige Mehrheit wird damit die Zustimmung von anderen Bundestagsfraktionen nötig sein. Für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist die in vorhergehenden Anhörungen eingebrachte Forderung zur Einhaltung von Tarifvertrags- und Urhebervertragsregelungen von besonderer Bedeutung, die mit der nun vorliegenden FFG-Reform vorgesehen würde.

„Unsere Forderungen sind von der Bundesregierung gehört worden, dass Filmförderung nicht nur Produktionsfinanzierung, sondern auch die Einhaltung von Tarifstandards bei Vergütung und Urheberechtsvergütungen vorsehen muss“, sagte Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „Es liegt nun in der Hand der ehemaligen Ampel-Fraktionen, kurz vor Toresschluss noch die FFG-Reform auf den Weg zu bringen. Gute Filme brauchen gute Arbeitsbedingungen. Das nun zur Abstimmung stehende FFG bringt für Filmschaffende einen großen Fortschritt und sichert die nötige Produktionsförderung für Kinofilme. Zusammen mit dem kürzlich erreichten Tarifabschluss, der eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge auch für Streaming- und Kinoproduktionen vorsieht, wird das Arbeiten in geförderten Filmproduktionen um einiges sozial nachhaltiger und fairer werden. Findet das Gesetz keine Zustimmung droht Arbeitsplatzverlust und ein Einbrechen der Filmwirtschaft.“

Die Bundesregierung hat es dagegen noch nicht dazu gebracht, auch für die beiden weiteren Fördersäulen, bestehend aus der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und das Steueranreizmodell für internationale Produktionen in deutschen Filmstudios, beschlussfähige Gesetzesvorhaben vorzulegen. Diese werden von ver.di ebenso wie von den Branchenverbänden und Arbeitgebern der Filmwirtschaft weiterhin gefordert, um den Filmstandort Deutschland nicht zu schwächen.

Für Rückfragen: Matthias von Fintel +491754384450

V.i.S.d.P.

Richard Rother 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
 www.verdi.de/presse
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