ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: Erster Tarifabschluss zum Umgang mit KI in der Film- und Fernsehproduktion
Erster Tarifabschluss zum Umgang mit KI in der Film- und Fernsehproduktion
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) haben mit der Produktionsallianz Bedingungen zum Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz („KI“) in Filmproduktionen vereinbart. Damit sind auch die Tarifverhandlungen zur Anwendung von generativer KI erfolgreich abgeschlossen worden, nachdem zunächst Neuabschlüsse des TV FFS sowie des Schauspieltarifvertrages, eine tarifliche Einigung zur betrieblichen Altersversorgung und eine zu Nachwuchsfilmen im letzten Jahr von den Tarifpartnern erzielt wurden.
„Nach den ersten Erfolgen der US-Filmgewerkschaften haben BFFS und ver.di zusammen Tarifmaßstäbe gesetzt. Auch wenn nicht alle Folgen des KI-Einsatzes gelöst werden konnten: Einen maßgeblichen Schutz, mehr Mitbestimmung, die Pflicht zur Transparenz und auch finanzielle Kompensationen haben wir als Tarifansprüche gegen negative Folgen der Transformation in Filmproduktionen erreicht. Zunächst fürs Schauspiel, als nächstes dann mit dieser Vereinbarung auch für alle weiteren Kreativen hinter der Kamera“, erklärte Christoph Schmitz-Dethlefsen vom ver.di-Bundesvorstand. „Diese Vereinbarung zu KI ist in Deutschland wohl die erste auf tariflicher Ebene überhaupt. Unser Ziel war, uns gemeinsam mit unseren Tarifpartnern auf den Weg zu begeben, um den Umgang mit generativer KI so verantwortlich zu gestalten, dass einerseits unsere Arbeitgeber den technischen Fortschritt nicht verpassen und andererseits ein angemessener Schutz unserer Arbeit gewährleistet bleibt. Auf diesem Weg haben wir den ersten großen Schritt bewältigt und Zuversicht für weitere gewonnen“, sagt Heinrich Schafmeister vom BFFS.
Die Tarifregelung betrifft den Einsatz generativer KI, einer Unterform der Künstlichen Intelligenz, die aus Trainingsdaten Muster erlernt und unter Einsatz von Algorithmen neue Inhalte erzeugt. Herkömmliche KI-Technologie-Anwendungen, die bislang etwa zur Nachbildung oder Veränderung der Stimme oder der Bildaufnahmen von Filmschaffenden beispielsweise in der Postproduktion eingesetzt wurden, fallen nicht darunter. Der erreichte Tarifabschluss betrifft zunächst die schauspielerische Darbietung, also wenn schauspielerische Arbeit mittels generativer KI bearbeitet, umgestaltet oder durch den Einsatz sogenannter Replikate, also digitaler Nachbildungen der Schauspieler*innen, ersetzt wird. Regelungen zu Einwilligung und Vergütung sollen künftig sicherstellen, dass nicht über den Kopf der Schauspieler*innen hinweg, mit ihren digitalen Nachbildungen gearbeitet wird.
Die Tarifregelung zum Einsatz generativer KI tritt am 1. März 2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2026. Sie soll halbjährlich evaluiert werden, um mit der rasanten KI-Entwicklung in der Filmbranche Schritt halten zu können. Die Gewerkschaften werden diesen Abschluss als Grundlage für den Einsatz generativer KI auch für die Beschäftigung und die Arbeit der weiteren Filmgewerke ansetzen.
V.i.S.d.P.
Daniela Milutin ver.di-Bundesvorstand Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Tel.: 030/6956-1011, -1012 E-Mail: pressestelle@verdi.de www.verdi.de/presse