ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Europa: ver.di kritisiert Kahlschlag in Lieferkettenregulierung – ver.di-Chef Werneke: EU-Kommission knickt vor Wirtschaftslobby ein
Europa: ver.di kritisiert Kahlschlag in Lieferkettenregulierung – ver.di-Chef Werneke: EU-Kommission knickt vor Wirtschaftslobby ein
Die Pläne der EU-Kommission zur Vereinheitlichung von Nachhaltigkeitsvorgaben für europäische Unternehmen lehnt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) entschieden ab: „Das ist Deregulierung pur zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Umwelt. Die EU-Kommission ist vor der europäischen Wirtschaftslobby eingeknickt“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch: „Was die Kommission plant, ist eine Entkernung der europäischen Lieferkettenrichtlinie und eine massive Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.“
Zuvor hatte die EU-Kommission ihre Pläne zum sogenannten Omnibus-Verfahrens vorgestellt und damit der seit Monaten anhaltenden Kritik von Wirtschaftsverbänden an angeblich überbordender Bürokratie nachgegeben.
In Bezug auf die Lieferkettenrichtlinie will die Kommission, ähnlich wie im deutschen Lieferkettengesetz, die Sorgfaltspflichten der Unternehmen de facto auf direkte Zulieferer begrenzen. Dies führe jedoch die Idee der unternehmerischen Sorgfaltspflichten ad absurdum: „Die weit überwiegende Mehrheit von Menschenrechtsverletzungen findet tiefer in der Lieferkette statt“, erklärte Werneke. Außerdem will die Kommission unter anderem die zivilrechtliche Haftung wieder abschaffen und Gewerkschaften und NGOs die Möglichkeit nehmen, Opfer vor Gericht zu vertreten. Zivilrechtliche Haftung und kollektive Klagemöglichkeiten seien aber notwendig, um Betroffenen Zugang zu Recht zu ermöglichen. „Ohne das Risiko, verklagt zu werden, ist der Anreiz für Unternehmen, gegen Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten vorzugehen, deutlich geringer“, stellte Werneke klar.
Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) will die Kommission unter anderem den Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten verringern und damit schätzungsweise 90 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen von der Berichterstattungspflicht befreien. Damit sei aber bei den allermeisten Unternehmen nicht mehr überprüfbar, ob sie sich an ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten hielten, sagte der ver.di-Vorsitzende: „Dies alles unter dem Vorwand von Bürokratieabbau zu streichen, ist ein Hohn für all die Menschen, die entlang der Lieferketten unter verantwortungslosem Handeln von Unternehmen leiden. Menschenrechte dürfen nicht dem Gejammer von Wirtschaftsverbänden geopfert werden.“
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