PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG
Weiterer Etappensieg von Presse-Monitor gegen das Patentamt
Berlin (ots)
Die von dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angeordnete sofortige Vollziehung der Verfügung, nach der die Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG) ihren Geschäftsbetrieb einzustellen habe, ist vom Bayerischen Verwaltungsgericht München durch Beschluss vom 17.5.02 aufgehoben worden. Die PMG kann damit ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen. Das DPMA hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.
Das VG München hebt in seinem Beschluss hervor, dass für die Annahme, die "geschäftliche Betätigung" der PMG würde "konkrete Belange einzelner Personen oder Personengruppen rechtswidrig beeinträchtigen oder eine solche Beeinträchtigung" stehe "innerhalb überschaubarer Zeit zu besorgen", vom DPMA keinerlei Anhaltpunkte geltend gemacht wurden. Deshalb sei eine Untersagung des Geschäftsbetriebes der PMG - noch dazu mit sofortiger Wirkung - nicht gerechtfertigt.
Noch deutlicher wird das Verwaltungsgericht, wenn es in seinem Beschluss feststellt, dass "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden" muss, "dass die Untersagungsverfügung der Nachprüfung in einem Hauptsacheverfahren nicht standhalten wird". Das DPMA sei - so die Münchener Richter - wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen gar nicht befugt, Maßnahmen wie die Untersagung des Geschäftsbetriebes anzuordnen. Zugleich macht das VG München deutlich, dass es erhebliche Zweifel an der Auffassung des DPMA habe, es handele sich bei der PMG um eine zulassungspflichtige Verwertungsgesellschaft.
"Die ausführliche und sorgfältige Begründung des Beschlusses zeige" - so der PMG-Geschäftsführer Michael Diesing - "in welch leichtfertiger Weise das DPMA die Grundlagen ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns missachtet habe". Die PMG behalte sich ausdrücklich vor, wegen des rechtswidrigen und schuldhaften Vorgehens des DPMA Amtshaftungsansprüche geltend zu machen. Diesing zeigte sich zugleich optimistisch, dass die PMG nicht nur in diesem, sondern auch in einem parallel laufenden Verfahren, in dem dem DPMA geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber der PMG untersagt wurden, und das jetzt beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, siegreich sein wird. Sein Resümee: "Angesicht der klaren und eindeutigen Aussagen in dem Beschluss des VG München ist die erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Kunden auch weiterhin gesichert."
Alexandra Haenzler Ass. Jur., Key Account Managerin PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG Reinhardtstr. 14 10117 Berlin Tel.: 030/28493-107 Fax: 030/28493-200 E-Mail: alexandra.haenzler@presse-monitor.de
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