ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Baugewerbe: Bauverwaltungen dürfen kein Flaschenhals sein
Berlin (ots)
"Noch ist die Bauwirtschaft eine der Branchen, die die Konjunktur in der Corona-Krise besonders stützt. Auf vielen Baustellen kann derzeit weiterhin gearbeitet werden. Allerdings darf die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit in der öffentlichen Verwaltung die Bautätigkeit nicht behindern", erklärte Reinhard Quast, Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), in der Diskussion um schrittweise Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen.
In den Städten und Gemeinden scheitert die Durchführung von Baumaßnahmen zunehmend an fehlenden Personalkapazitäten in den Genehmigungsbehörden. So werden unter anderem Ausschreibungen zurückgestellt und Baugenehmigungen nicht mehr erteilt. Quast: "Im Interesse der Gesamtwirtschaft müssen einzelne Wirtschaftszweige wie die Baubranche den Betrieb fortführen. Dafür ist es kontraproduktiv, wenn auf der Baustelle kein Gerüst aufgestellt werden darf, die Bauabnahme auf der Baustelle nicht durchgeführt wird oder die Baugenehmigung grundsätzlich nicht erteilt wird."
Der Präsident des Spitzenverbandes der Branche fordert daher, die Aktivitäten in den Bauverwaltungen wieder hochzufahren. "Wo nötig, müssen bestehende Prozesse der Bauämter an die derzeitige Lage angepasst werden, zum Beispiel in der Bauplanung. Hierzu muss geprüft werden, ob über Bebauungspläne und weitere baurechtliche Fragen auch ohne Sitzung des Gemeinderats entschieden werden kann.", appelliert Quast an die öffentliche Verwaltung.
Er fordert zudem, die Weichen für die Zeit nach der Corona-Krise zu stellen: "Um die Bautätigkeit zu beleben, sollten wir von einer Genehmigungs- zu einer Anzeigepflicht kommen. Widerspricht die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist, kann der Betrieb die Arbeit fortführen. So könnten viele Prozesse erheblich beschleunigt werden."
"Unter Beachtung der gebotenen Arbeitssicherheits- und Hygienevorschriften muss die Arbeit in den Bauämtern wieder intensiviert werden, nicht zuletzt, damit die öffentliche Hand ihrer Zahlungspflicht nachkommt. Es kann nicht sein, dass einsatzfähige Bauunternehmen in Kurzarbeit gehen, weil in den Kommunen keine Beschlüsse zur Freigabe von Geldern oder für die Planung von Bauleistungen gefasst werden. ", so Quast abschließend.
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