KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung: KBV kündigt Paradigmenwechsel an
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Berlin (ots)
Bereitschaftsdienst - Der Patient ist kein Notfall, aber er braucht eine ärztliche Behandlung. Und: Die Praxen sind geschlossen. Wohin soll er sich wenden? Die Antwort: An den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wer nicht weiß, wo er die richtige Hilfe findet, wählt die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117.
"Unsere Kolleginnen und Kollegen machen je nach regionaler Organisation des Bereitschaftsdienstes Hausbesuche, betreiben Notfallpraxen oder arbeiten in Bereitschaftsdienstzentren der KVen", erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am Mittwoch in Berlin. Der Anlass dafür sind die bundesweiten Tage des Bereitschaftsdienstes mit vielen Aktionen der KVen. "Wir zeigen aber nicht nur, was die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hier Enormes leisten. Wir haben auch Vorschläge, wie wir den Bereitschaftsdienst für die Zukunft ausbauen wollen", ergänzte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.
Viele Bürger wissen nicht, wohin sie sich wenden können, wenn sie zwar kein Notfall sind, aber trotzdem außerhalb der Praxisöffnungszeiten eine ärztliche Behandlung brauchen. Die Folge: Zu viele gehen in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, wo sie aber nicht hingehören. "Schon heute behandelt der ärztliche Bereitschaftsdienst zehn Millionen Patienten jedes Jahr. Schon heute wählen über sieben Millionen Anrufer die bundesweite Nummer 116117. In diesem Jahr werden wir uns der Marke von fast acht Millionen nähern. Es geschieht also schon jede Menge, aber wir haben uns gemeinsam mit den KVen noch viel vorgenommen. Anstatt zu klagen, wollen wir gestalten", sagte KBV-Chef Gassen.
"Gemeinsam haben wir klare Vorstellungen entwickelt", führte Dr. Hofmeister aus. "Dazu gehört, die Rufnummer 116117 rund um die Uhr zu schalten, um Bürger, die kurzfristige ärztliche Behandlung suchen, über das Telefon in die richtige Versorgungsebene zu leiten. Der zweite Paradigmenwechsel, den wir ins Auge fassen, ist die Konzentration von einer begrenzten Zahl von Portalpraxen an Kliniken, die gemeinsam von Vertragsärzten und Klinikärzten betrieben werden. So erst ergeben Portalpraxen einen Sinn: Ambulante Notfallversorgung findet dann ausschließlich dort statt", sagte er. Beide Vorstände stellten klar, dass es nicht eine bundeseinheitliche Lösung gebe. Vielmehr wüssten die jeweiligen KVen am besten, wie die passenden Lösungen vor Ort aussehen könnten.
Zum Hintergrund:
Im Rahmen des heutigen Tages wird zum Thema Bereitschaftsdienst eine Reihe von Medienaktionen sowohl bundesweit als auch regional umgesetzt. Die KBV hat ein Infopaket für Arztpraxen zusammengestellt. Dieses enthält die aktuelle Ausgabe des Patientenmagazins "Zimmer 1" und ein Praxisposter zur bundesweit einheitlichen Bereitschaftsdienstnummer 116117. Gerade letzteres soll den Patienten im Wartezimmer vermitteln, zu welchem Anlass sie die 116117 und wann den Notruf 112 wählen. Mehr Informationen zur Kampagne und zur 116117 finden Sie auf folgenden Seiten: www.ihre-aerzte.de und www.116117info.de.
Zu den Aktionstagen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes äußerte sich auch KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Video-Interview mit KV-on: http://www.kbv.de/html/31409.php. KV-on sprach außerdem mit Martin Schmidt, dem Teamleiter der Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der KV Berlin, über seine Arbeit. Das Video dazu finden Sie hier: http://www.kbv.de/html/31416.php.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/html/417.php.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
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Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 4005-2201
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 4005-2240
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