KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Hess zur Entscheidung des Schiedsamtes: Der Datenschutz hat Vorrang vor Informationsinteressen der Krankenkassen
Berlin (ots)
"Eine Verbindung von Arzt- und Versichertenbezug sieht das Gesetz nicht vor. Sie ist auch für die von den Krankenkassen damit beabsichtigte Kontrolle ärztlicher Behandlungsmaßnahmen ungeeignet." Mit diesen Worten hat heute der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Rainer Hess, die jüngste Entscheidung des Schiedsamtes begrüßt. Das hatte am vergangenen Freitag festgestellt: Die Krankenkassen haben keinen Anspruch darauf, im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) neben den versichertenbezogenen Abrechnungsdaten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen die Arztnummer des behandelnden Arztes zu erhalten.
Die KBV hatte für DMP-Fälle die Verschlüsselung der Arztnummer angemahnt. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Krankenkassen die für einen DMP-Versicherten bei seinen jeweils behandelnden Ärzten entstehenden Kosten herausfiltern anstatt die Qualität der Behandlung zu prüfen. Die Krankenkassen hätten durch die Zusammenführung von DMP-Behandlungsdaten, Arzt-Abrechnungsdaten und Arztnummer künftige Vertragsabschlüsse nicht von der Qualität, sondern von den Kosten einer Behandlung abhängig machen können. Der KBV-Hautgeschäftsführer: "Die Wirtschaftlichkeitsprüfung findet auf einer anderen Ebene und einer anderen Datengrundlage statt. Durch Verschlüsselung der Arztnummer muss gewährleistet werden, dass an die Krankenkassen für DMP-Patienten versichertenbezogen zu übermittelnde ärztliche Abrechnungsdaten nur zu dem Zweck genutzt werden können, zu dem sie für die Durchführung von DMP benötigt werden."
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