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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Neuer Vertrag zum ambulanten Operieren ab 2004
DKG, KBV und Spitzenverbände sind sich einig

Berlin (ots)

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der
Krankenkassen haben sich auf einen neuen Vertrag zum ambulanten
Operieren verständigt. Dieser wird am 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Ein zunächst befürchteter vertragsloser Zustand nach dem 31. Dezember
2003 tritt damit nicht ein.
Novum des Vertrags ist die Einführung von Fallpauschalen. Diese 
arbeiten mit den Schlüsseln, die auch im Krankenhaus gelten: der
International Classification of Diseases (ICD) und der
Operationenschlüssel (OPS). "Damit sorgen wir für Transparenz.
Leistungen und ihre Preise werden vergleichbar. Die Verzahnung von
ambulantem und stationärem Sektor haben wir ein großes Stück
weitergebracht", erläuterte der Erste Vorsitzende der KBV, Dr.
Manfred Richter-Reichhelm, das gemeinsame Werk.
"Alle Maßnahmen sind qualitätsgesichert, ineffiziente
Dokumentationen werden durch kompaktere Fragebögen ersetzt." Darauf
wies Jörg Robbers, Hauptgeschäftsführer der DKG, mit Blick auf die
ebenfalls neue Vereinbarung zur Qualitätssicherung hin. Bislang
hatten die Ärzte zu jedem Eingriff umfangreiche Dokumentationen
erstellen müssen, nun gelte dies nur noch für ausgewählte Leistungen
auf modifizierten Bögen. "Jede Minute, die wir nicht in Bürokratie
stecken müssen, steht für die Patienten zur Verfügung", fasste
Robbers die DKG-Position zusammen.
Dr. Werner Gerdelmann, Mitglied des Vorstandes der
Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, erwartet, dass die Vereinbarung mehr
Bewegung in den Wettbewerb um das ambulante Operieren bringt. "Wir
hoffen, dass auch im Krankenhaus künftig mehr ambulant operiert wird
und eine Leistungsverlagerung vom stationären in den ambulanten
Bereich einsetzt", so Gerdelmann. Der Vertrag fördere durch eine
bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung eine
patientenfreundliche Versorgung, sagte Dr. Rolf Hoberg,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes über
die Vereinbarung. "Die Versicherten werden künftig mehr
Wahlmöglichkeiten haben, ob sie sich in der Praxis oder im
Krankenhaus ambulant operieren lassen wollen."
Der Katalog zum ambulanten Operieren listet mehrere hundert
Eingriffe auf, die weitgehend risikolos ambulant erbracht werden
können. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei fehlender
Sicherstellung der pflegerischen Nachbetreuung in der häuslichen
Umgebung, beim Auftreten von Begleiterkrankungen oder postoperativen
Risiken, sollte bei diesen Eingriffen eine stationäre  Behandlung
folgen.
Im Sommer 2002 hatte die KBV den seit 1994 laufenden Vertrag zum
ambulanten Operieren im Krankenhaus zum Ende 2003 gekündigt.  Nach
mehr als einjährigen Verhandlungen entstand der neue Vertragstext.
Zum 30. Juni 2004 sollen veränderte Abrechnungspositionen vereinbart
werden, ab dem 1. Januar 2005 sollen diese ICD- und OPS-orientierten
Fallpauschalen dann Abrechnungsgrundlage sein.
Ihre Ansprechpartner: 
Udo Barske (AOK)
Tel.: 0228 / 843-310
Dr. Andreas Priefler (DKG)
Tel.: 030 / 39801-404
Dr. Roland Stahl (KBV)
Tel: 0221 / 4005-213

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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