KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV-Länderausschuss zum West-Ost-Transfer
Für Honorarangleichung, gegen Zwang
Berlin (ots)
Der Länderausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betont die Notwendigkeit einer Angleichung der Finanzmittel für die ambulante Versorgung der Bevölkerung in den neuen Bundesländern an das Niveau der alten Länder. "Diese Angleichung muss durch die Krankenkassen aus den Kassenbeiträgen finanziert werden - wie dies für die anderen Vergütungsbereiche - zum Beispiel beim Krankenhaus - bereits erfolgt ist", hieß es in einer Resolution des Gremiums.
Demgegenüber lehnt der Länderausschuss die im 1. Arbeitsentwurf des Gesetzes für eine Gesundheitsreform geplante Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen West ab, durch Absenkung der Vergütungen in den alten Bundesländern eine Anhebung der Vergütungen in den neuen Bundesländern zu finanzieren. "Keine andere Berufsgruppe wurde bisher gesetzlich verpflichtet, ihre beruflichen Honorare intern auszugleichen.", erklärte Dr. Manfred Richter- Reichhelm, Erster KBV-Vorsitzender. Zudem würden die Ärzte zwei mal zur Kasse gebeten, da sie bereits wie alle Bundesbürger einen Solidaritätszuschlag zu entrichten hätten.
Zugleich stellte Richter-Reichhelm den in den Eckpunkten erwähnten Honorarunterschied bei Ost- und Westärzten von vier Prozentpunkten in Frage: "Das Einkommensniveau in den neuen Ländern liegt heute sicherlich nicht bei 96 Prozent des Niveaus der alten Länder, sondern weit darunter. Wenn wir über Honorarangleichungen reden, sollten wir dies auf der Grundlage valider Daten über die Versorgungslage in den neuen Bundesländern tun."
Zunächst sei mit einzubeziehen, dass die Versorgungssituation in den neuen Bundesländern eine vollkommen andere sei als in den alten Bundesländern. Volkskrankheiten wie Diabetes und Kreislauferkrankungen träten zum Beispiel öfter auf als in Westdeutschland. Dies steigere nicht nur die Morbiditätsrate, sondern wirke sich auch auf die Häufigkeit der Arzt-Patienten- Kontakte aus. "Während die Fallzahl je Vertragsarzt in den alten Bundesländern 2001 bei 4.232 lag, fiel sie bei den Kollegen in den neuen Ländern mit 5.429 um 28 Prozent höher aus." Tatsache sei zudem, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die ärztliche Behandlung je Versicherten 80,65 Prozent im Vergleich zu den entsprechenden Ausgaben in den alten Bundesländern ausmachten.
"Die Regierung kann nicht absolute Einkommen vergleichen, ohne vorab die jeweiligen Leistungsmengen in den Bundesländern gegenübergestellt zu haben", sagte der Kassenärztechef. Nicht zuletzt dürften auch Aspekte wie geringe Arztdichte und Nachwuchssorgen bei den Überlegungen zur Angleichung der Einkünfte nicht außer Acht gelassen werden.
In einer zweiten Resolution sprach sich der Länderausschuss dagegen aus, dass Hausärzte, die sich für die Teilnahme an der vorgesehenen hausarztzentrierten Versorgung besonders qualifizieren, keinen Anspruch auf Vertragsabschluss mit den Krankenkassen haben sollen. Dies schränke die freie Arztwahl der Versicherten unzumutbar ein.
ots-Originaltext: KBV
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