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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

KBV-Länderausschuss zum West-Ost-Transfer
Für Honorarangleichung, gegen Zwang

Berlin (ots)

Der Länderausschuss der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) betont die Notwendigkeit einer Angleichung
der Finanzmittel für die ambulante Versorgung der Bevölkerung in den
neuen Bundesländern an das Niveau der alten Länder. "Diese
Angleichung muss durch die Krankenkassen aus den Kassenbeiträgen
finanziert werden - wie dies für die anderen Vergütungsbereiche - zum
Beispiel beim Krankenhaus - bereits erfolgt ist", hieß es in einer
Resolution des Gremiums.
Demgegenüber lehnt der Länderausschuss die im 1. Arbeitsentwurf
des Gesetzes für eine Gesundheitsreform geplante Verpflichtung der
Kassenärztlichen Vereinigungen West ab, durch Absenkung der
Vergütungen in den alten Bundesländern eine Anhebung der Vergütungen
in den neuen Bundesländern zu finanzieren. "Keine andere Berufsgruppe
wurde bisher gesetzlich verpflichtet, ihre beruflichen Honorare
intern auszugleichen.", erklärte Dr. Manfred Richter- Reichhelm,
Erster KBV-Vorsitzender. Zudem würden die Ärzte zwei mal zur Kasse
gebeten, da sie bereits wie alle Bundesbürger einen
Solidaritätszuschlag zu entrichten hätten.
Zugleich stellte Richter-Reichhelm den in den Eckpunkten erwähnten
Honorarunterschied bei Ost- und Westärzten von vier Prozentpunkten in
Frage: "Das Einkommensniveau in den neuen Ländern liegt heute
sicherlich nicht bei 96 Prozent des Niveaus der alten Länder, sondern
weit darunter. Wenn wir über Honorarangleichungen reden, sollten wir
dies auf der Grundlage valider Daten über die Versorgungslage in den
neuen Bundesländern tun."
Zunächst sei mit einzubeziehen, dass die Versorgungssituation in
den neuen Bundesländern eine vollkommen andere sei als in den alten
Bundesländern. Volkskrankheiten wie Diabetes und
Kreislauferkrankungen träten zum Beispiel öfter auf als in
Westdeutschland. Dies steigere nicht nur die Morbiditätsrate, sondern
wirke sich auch auf die Häufigkeit der Arzt-Patienten- Kontakte aus.
"Während die Fallzahl je Vertragsarzt in den alten Bundesländern 2001
bei 4.232 lag, fiel sie bei den Kollegen in den neuen Ländern mit
5.429 um 28 Prozent höher aus." Tatsache sei zudem, dass die Ausgaben
der gesetzlichen Krankenversicherung für die ärztliche Behandlung je
Versicherten 80,65 Prozent im Vergleich zu den entsprechenden
Ausgaben in den alten Bundesländern ausmachten.
"Die Regierung kann nicht absolute Einkommen vergleichen, ohne
vorab die jeweiligen Leistungsmengen in den Bundesländern
gegenübergestellt zu haben", sagte der Kassenärztechef. Nicht zuletzt
dürften auch Aspekte wie geringe Arztdichte und Nachwuchssorgen bei
den Überlegungen zur Angleichung der Einkünfte nicht außer Acht
gelassen werden.
In einer zweiten Resolution sprach sich der Länderausschuss
dagegen aus, dass Hausärzte, die sich für die Teilnahme an der
vorgesehenen hausarztzentrierten Versorgung besonders qualifizieren,
keinen Anspruch auf Vertragsabschluss mit den Krankenkassen haben
sollen. Dies schränke die freie Arztwahl der Versicherten unzumutbar
ein.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

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