KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV weist Generalvorwürfe der Krankenkassen zurück
Vorzieheffekte
gehen zu Ende
Köln (ots)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist die pauschale Schelte der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte entschieden zurück. "Die Arzneimittelvorräte der Patienten sind inzwischen aufgebraucht. Im Januar und Februar schlugen die Vorzieheffekte von Dezember 2003 voll durch. Diese lassen nun nach. Es ist kein Wunder, dass die Arzneimittelausgaben nach den Einbrüchen Anfang des Jahres wieder ansteigen", erklärte heute der Zweite Vorsitzende der KBV, Dr. Leonhard Hansen, in Köln.
Hansen wies darauf hin, dass für die Verschreibung nicht rezeptpflichtiger Arzneimittel (OTC-Präparate), die als Folge der Gesundheitsreform nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen, im ersten Quartal eine Übergangsregelung galt. "Hier hat die Politik suggeriert, dass die Versicherten eigentlich alles auf Kassenrezept weiter bekommen. Auch die Krankenkassen haben die Ärzteschaft allein gelassen und nicht aufgeklärt. Der Standardspruch gegenüber den Versicherten lautete: 'Wenn das der Arzt verschreibt, bezahlen wir dieses Medikament auch.'"
Weitere Kritikpunkte der KBV: Bei der Preisentwicklung (BKK-BV: minus 1,2 Prozent bis März 2004) wird eine so genannte "Warenkorb- Betrachtung" angewendet. Diese geht nur von einem Vergleich von Arzneimitteln aus, die im vergangenen Jahr schon auf dem Markt waren. Neueinführungen von wichtigen und kostspieligen innovativen Spezialpräparaten bleiben bei dieser Preisbetrachtung außen vor, so dass die tatsächliche Teuerungsrate in der Arzneimitteltherapie regelmäßig kaschiert wird.
Die Anpassung der Festbetragsgruppen durch die Krankenkassen hat nicht in der vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehenen Höhe stattgefunden. Nun werden "nicht realisierte Einsparungen" auf eine angeblich unwirtschaftliche Verordnungsweise der Ärzte zurückgeführt.
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