KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV zu Korruptionsbericht von TI und vzbv
Vage Schätzungen und
falsche Behauptungen für schnelle Schlagzeilen
Berlin (ots)
Der heute vorgelegte Bericht über Korruption im Gesundheitswesen strotzt vor Fehlern. Er behauptet beispielsweise, die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) würden darüber im Unklaren gehalten, wie hoch die Aufwandsentschädigungen der KV-Funktionäre sind. Das ist falsch. Die Vergütungen sind komplett im Deutschen Ärzteblatt Nummer 13 vom 26. März 2004 veröffentlicht worden, das jeder niedergelassene Arzt erhält. Mit diesen Worten hat heute der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, auf ein von Transparency International (TI) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vorgelegtes Papier reagiert.
Ebenfalls falsch sei die im Bericht angegebene Höhe der Verwaltungskostensätze in den KVen von angeblich drei bis fünf Prozent der Arzthonorare. Dazu Richter-Reichhelm: Sie reichen von 1,4 Prozent für Online-Abrechner in Nordwürttemberg bis 3,5 für Online- und Manuell-Abrechner in Brandenburg.
Die Belege für eine hohe Schadenssumme im Gesundheitswesen durch Korruption bezeichnete Richter-Reichhelm als armselig: Die Autoren haben geschätzte Zahlen aus den USA auf Deutschland übertragen. So erklärt sich auch die enorme Spanne: sechs bis 20 Milliarden Euro. Offensichtlich liegen TI und dem vzbv aus unserem Land keine konkreten Zahlen vor oder sie sind so niedrig, dass sie nicht zur Schlagzeile getaugt hätten. Statt konkret zu werden, werden wieder einmal alle in einen Topf geworfen und verunglimpft. Das ist keine Aufklärung, sondern Effekthascherei.
Der KBV-Chef wies außerdem darauf hin, dass die Vertragsärzteschaft die in einer Pressemitteilung von den Autoren vorgetragene Forderung nach einer wachsenden Professionalisierung bereits seit Monaten umsetzt: In fast allen KVen haben die Ärzte inzwischen Berufs- Vorstände gewählt. Auf Bundesebene tun wir in wenigen Wochen dasselbe. Diese, im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) schriftlich fixierte Veränderung scheint TI und vzbv gänzlich unbekannt zu sein. Daher mein Fazit: Die Autoren erwecken nur den Anschein, mit ihrem Bericht up to date zu sein, doch das Papier strotzt vor Fehlern und Halbwahrheiten."
ots-Originaltext: KBV
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