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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Einigkeit über Rahmenvorgaben für Arzneimittel
"Selbstverwaltung wird ihrer Verantwortung gerecht"

Berlin (ots)

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf Rahmenvorgaben
für den Abschluss regionaler Arzneimittelverein-barungen geeinigt. 
Nach konstruktiven Verhandlungen haben die Verbände für 2006 ein 
Ausgabenvolumen von 23,8 Milliarden Euro festgelegt.
Zugleich verständigten sich die Krankenkassen-Spitzenverbände und 
die KBV gemeinsam auf regionale Möglichkeiten für Zielvereinbarungen.
Dies erfolgte am Beispiel für die Wirkstoffgruppen Statine, 
Protonenpumpeninhibitoren und Angiotensin-II-Antagonisten.
"Die gemeinsame Selbstverwaltung wird ihrer Verantwortung gerecht,
die Grundlage für eine rationale Arzneimitteltherapie zu legen", 
stellte hierzu KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt fest. Es ist nun Aufgabe 
der regional zuständigen Krankenkassenverbände und der 
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Rahmenvorgaben und 
Zielvereinbarungsmuster in regionale Arzneimittelvereinbarungen 
umzusetzen.
Gemäß des Fünften Sozialgesetzbuches haben die Vertragspartner auf
KV-Ebene bis Ende November Arzneimittelvereinbarungen für das jeweils
folgende Kalenderjahr zu treffen. In den Vereinbarungen müssen eine 
Ausgabengrenze für die Arzneimittelversorgung, Versorgungs- und 
Wirtschaftlichkeitsziele, die verordnende Ärzte zu beachten haben 
(Zielvereinbarungen), sowie Maßnahmen zur Einhaltung der 
Ausgabengrenze festgelegt sein. Um das Ausgabenvolumen zu bestimmen, 
sind gesetzliche Anpassungskriterien wie Zahl und Altersstruktur der 
Versicherten, Arzneimittelpreise, Änderungen des Leistungskataloges 
der gesetzlichen Krankenversicherung, Einsatz innovativer 
Arzneimittel oder Auswirkungen von getroffenen Zielvereinbarungen zu 
berücksichtigen.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die KBV 
haben die Inhalte zu den regionalen Arzneimittelvereinbarungen in 
Rahmenvorgaben festzulegen. Nur aus Gründen regionaler 
Versorgungsbedingungen darf von diesen abgewichen werden. Damit die 
bundesweiten Rahmenvorgaben in KV-spezifische 
Arzneimittelvereinbarungen umgesetzt werden können, sind sie 
möglichst zeitig zu vereinbaren und beruhen daher auf statistisch 
noch nicht gesicherten Daten. Deshalb haben die Verbände in ihren 
Verhandlungen auch die Arzneimittelausgaben für das laufende Jahr 
ergänzt: Die 2004 für 2005 vereinbarten Rahmenvorgaben wurden 
entsprechend auf 22,7 Milliarden Euro korrigiert.

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 2230
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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