KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Einigkeit über Rahmenvorgaben für Arzneimittel
"Selbstverwaltung wird ihrer Verantwortung gerecht"
Berlin (ots)
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf Rahmenvorgaben für den Abschluss regionaler Arzneimittelverein-barungen geeinigt. Nach konstruktiven Verhandlungen haben die Verbände für 2006 ein Ausgabenvolumen von 23,8 Milliarden Euro festgelegt.
Zugleich verständigten sich die Krankenkassen-Spitzenverbände und die KBV gemeinsam auf regionale Möglichkeiten für Zielvereinbarungen. Dies erfolgte am Beispiel für die Wirkstoffgruppen Statine, Protonenpumpeninhibitoren und Angiotensin-II-Antagonisten.
"Die gemeinsame Selbstverwaltung wird ihrer Verantwortung gerecht, die Grundlage für eine rationale Arzneimitteltherapie zu legen", stellte hierzu KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt fest. Es ist nun Aufgabe der regional zuständigen Krankenkassenverbände und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Rahmenvorgaben und Zielvereinbarungsmuster in regionale Arzneimittelvereinbarungen umzusetzen.
Gemäß des Fünften Sozialgesetzbuches haben die Vertragspartner auf KV-Ebene bis Ende November Arzneimittelvereinbarungen für das jeweils folgende Kalenderjahr zu treffen. In den Vereinbarungen müssen eine Ausgabengrenze für die Arzneimittelversorgung, Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele, die verordnende Ärzte zu beachten haben (Zielvereinbarungen), sowie Maßnahmen zur Einhaltung der Ausgabengrenze festgelegt sein. Um das Ausgabenvolumen zu bestimmen, sind gesetzliche Anpassungskriterien wie Zahl und Altersstruktur der Versicherten, Arzneimittelpreise, Änderungen des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung, Einsatz innovativer Arzneimittel oder Auswirkungen von getroffenen Zielvereinbarungen zu berücksichtigen.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die KBV haben die Inhalte zu den regionalen Arzneimittelvereinbarungen in Rahmenvorgaben festzulegen. Nur aus Gründen regionaler Versorgungsbedingungen darf von diesen abgewichen werden. Damit die bundesweiten Rahmenvorgaben in KV-spezifische Arzneimittelvereinbarungen umgesetzt werden können, sind sie möglichst zeitig zu vereinbaren und beruhen daher auf statistisch noch nicht gesicherten Daten. Deshalb haben die Verbände in ihren Verhandlungen auch die Arzneimittelausgaben für das laufende Jahr ergänzt: Die 2004 für 2005 vereinbarten Rahmenvorgaben wurden entsprechend auf 22,7 Milliarden Euro korrigiert.
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