KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
KBV legt Argumentationspapier vor /Pro Sachleistung, aber Wahlrecht auf Kostenerstattung für Ärzte und Versicherte
Berlin (ots)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist gegen eine sofortige Ablösung des Sachleistungsprinzips (Patient erhält Leistungen, aber keine Rechnung vom Arzt) durch die Kostenerstattung (Patient tritt in Vorleistung und zahlt eine Rechnung, die er vom Arzt erhält). Sie tritt jedoch dafür ein, dass Ärzte und Versicherte zwischen Sachleistung und Kostenerstattung wählen können. Dies geht aus einem Konzept hervor, das der Vorstand der KBV am Freitag in der Vertreterversammlung der Organisation vorgestellt hat.
Vertragsärzte sollten frei wählen dürfen, ob sie grundsätzlich in ihrer Praxis mit Kostenerstattung arbeiten. Wenn ja, müsse man ihnen das Recht einräumen, nur Patienten zu behandeln, die damit einverstanden sind, heißt es in dem Argumentationspapier "Sachleistungs- und/oder Kostenerstattungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung".
Der KBV-Vorstand erteilt einer generellen Einführung der Kostenerstattung im System der gesetzlichen Krankenversicherung eine klare Absage. Patienten müssten unter Umständen hohe Vorauszahlungen leisten, was zu einer Zugangshürde für ambulante Leistungen werden könnte. Ärzte wiederum hätten es mit einem deutlichen Mehr an Bürokratie zu tun und müssten das Inkassorisiko tragen. Die Patienten-Arzt-Beziehung würde sich drastisch verändern.
Das Papier und eine Zusammenfassung hat die KBV im Internet bereitgestellt unter http://www.kbv.de/gesundheitspolitik/8647.html.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der 145.300 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Gebührenordnung und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: http://www.kbv.de.
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