GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
GTÜ: Tuning-Maßnahmen stets der Kfz-Versicherung melden / Veränderungen am Fahrzeug können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Stuttgart (ots)
Der deutsche Tuning-Markt wächst ungebremst. Vor allem bei jungen Leuten übt die Tuning-Szene einen ganz besonderen Reiz aus. Spurverbreiterung, Breitreifen, Spoiler, Auspuffanlagen, Leistungssteigerung und ein tiefer gelegtes Fahrwerk sind "in" und prägen das Bild.
Damit die Betriebserlaubnis eines getunten Fahrzeugs nicht erlischt, müssen Änderung und Umbauten durch eine Prüforganisation wie die GTÜ abgenommen werden. Anschließend ist es meist nötig, bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen.
Kaum bekannt ist hingegen, dass Tuning-Maßnahmen auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden müssen. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hin. Wird dies versäumt, ist der Schutz der Kaskoversicherung weg und der Tuning-Spaß kann bei einem Unfall schnell zu einem teuren Vergnügen werden. In der Regel bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen.
Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine "Obliegenheitsverletzung", für die es im Fall des Falles kein Pardon gibt. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Wer sicher gehen will, holt vor einer geplanten Umrüstaktion Rat beim GTÜ-Sachverständigen ein und vermeidet so unnötige Kosten und Stress. Die Prüfingenieure der GTÜ stehen in über 14.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen bei allen Fragen des Tunings jederzeit als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
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