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GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

GTÜ: Tuning-Maßnahmen stets der Kfz-Versicherung melden / Veränderungen am Fahrzeug können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Stuttgart (ots)

Der deutsche Tuning-Markt wächst ungebremst. Vor
allem bei jungen Leuten übt die Tuning-Szene einen ganz besonderen 
Reiz aus. Spurverbreiterung, Breitreifen, Spoiler, Auspuffanlagen, 
Leistungssteigerung und ein tiefer gelegtes Fahrwerk sind "in" und 
prägen das Bild.
Damit die Betriebserlaubnis eines getunten Fahrzeugs nicht 
erlischt, müssen Änderung und Umbauten durch eine Prüforganisation 
wie die GTÜ abgenommen werden. Anschließend ist es meist nötig, bei 
der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen.
Kaum bekannt ist hingegen, dass Tuning-Maßnahmen auch der 
Kfz-Versicherung gemeldet werden müssen. Darauf weist die GTÜ 
Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hin. Wird dies versäumt, 
ist der Schutz der Kaskoversicherung weg und der Tuning-Spaß kann bei
einem Unfall schnell zu einem teuren Vergnügen werden. In der Regel 
bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen.
Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche 
Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine 
"Obliegenheitsverletzung", für die es im Fall des Falles kein Pardon 
gibt. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Wer sicher gehen will, holt vor einer geplanten Umrüstaktion Rat 
beim GTÜ-Sachverständigen ein und vermeidet so unnötige Kosten und 
Stress. Die Prüfingenieure der GTÜ stehen in über 14.000 
Prüfstützpunkten  in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in 
eigenen Prüfstellen bei allen Fragen des Tunings jederzeit als 
kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Pressekontakt:

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung
Hans-Jürgen Götz
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 0711 97676-620
Mail: hans-juergen.goetz@gtue.de
www.gtue.de

Original-Content von: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, übermittelt durch news aktuell

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