Digitales Erbe: 97 Prozent der Deutschen müssen das noch klären - DEVK hilft
Köln (ots)
Von über 2.000 Befragten haben fast 1.960 Personen ihren digitalen Nachlass nicht geregelt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag der DEVK Versicherungen. Dabei ist das Onlinebanking mit 70 Prozent die größte Sorge der Deutschen. Ein Testament zu erstellen, ist nicht schwer - z. B. mit dem Online-Assistenten der DEVK-Rechtsschutzversicherung.
Als "digitales Erbe" oder "digitalen Nachlass" bezeichnet man elektronische Daten, die nach dem Tod des Benutzers weiter existieren - wie Zugänge zu Onlinebanking, E-Mail-Konten oder sozialen Netzwerken. Die Rechte gehen an die Erben über. Den Begriff "digitales Erbe" haben der Umfrage zufolge 37 Prozent der Deutschen schon mal gehört. Aber die große Mehrheit (rund 97 Prozent) hat sich noch gar nicht mit ihrem digitalen Erbe beschäftigt; das haben von 2.014 Befragten bisher gerade mal 57 getan.
Wenn es um Geld geht, ist es besonders wichtig, den digitalen Nachlass zu regeln
Gefragt nach den wichtigsten Bereichen des "digitalen Erbes" sagen 35 Prozent, dass ihnen alle genannten Gebiete gleich wichtig seien. 34 Prozent legen ihre Priorität auf Bereiche, in denen es um Geld geht, z. B. Onlinebanking und kostenpflichtige Dienste. Deutlich weniger Wert legen die Deutschen auf Komplexe, die sich mit geistigem Eigentum befassen (7 Prozent) oder sozialen Netzwerken (6 Prozent). 11 Prozent sagen, dass ihnen keiner dieser Bereiche etwas bedeutet.
Die Sorge um Onlinezugänge zu Vermögenswerten spiegeln auch die Antworten auf eine andere Frage wider: Was würden Sie vordringlich regeln wollen? Die Teilnehmer konnten bis zu 5 der 12 vorgegebenen Möglichkeiten auswählen und in eine Reihenfolge bringen. Das Ergebnis ist eindeutig: 70 Prozent der Befragten ist beim digitalen Erbe das Onlinebanking am allerwichtigsten, weitere 17 Prozent nennen es an zweiter Stelle. Mit insgesamt 87 Prozent Zustimmung liegt Onlinebanking damit deutlich vor Themen wie E-Mail-Konten (56 Prozent), Online-Zugangsdaten zu Versicherungsportalen (38 Prozent), Blogs (36 Prozent) und eigenen Internetseiten (31 Prozent).
Online-Service: die Rechtsschutzversicherung hilft
Rat suchen die Deutschen der Umfrage zufolge vor allem bei der Familie (56 Prozent). Bei der Rechtsschutzversicherung würden nur 6 Prozent nachfragen. Dabei kann sie bei der Regelung des digitalen Erbes gute Unterstützung leisten. So bekommen DEVK-Versicherte mit aktuellem Premium-Schutz über den Onlineservice www.devk.de/dokumenten-assistent Hilfe beim Verfassen ihres letzten Willens. Mit dem DEVK-Assistenten können sie in wenigen Schritten online ein Testament erstellen. Außerdem vermittelt ihnen die DEVK unabhängige Rechtsanwälte, bei denen sie sich telefonisch beraten lassen können.
Die DEVK empfiehlt, im letzten Willen festzulegen, was mit dem digitalen Erbe passieren soll. Zu-gangsdaten sollte man aber nicht ins Testament schreiben - zumal sich Passwörter schnell ändern. Sinnvoll ist dagegen ein Hinweis, wo sich die Daten befinden und wer darauf zugreifen darf. Am besten weiht man Vertrauenspersonen zu Lebzeiten ein.
Informationen zum Thema Notfallvorsorge finden Sie im Internet unter: www.devk.de/notfallvorsorge
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Die YouGov Deutschland AG hat im Auftrag der DEVK Versicherungen alle Daten bereitgestellt, soweit nicht anders angegeben. An der Onlinebefragung zwischen dem 1. und 3. März 2016 haben 2.014 Personen teilgenommen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahre.
Seit 130 Jahren legen Versicherte in Deutschland ihre Risiken des Alltags vertrauensvoll in die Hände der DEVK Versicherungen. Heute betreuen die DEVK-Mitarbeiter bundesweit rund 4 Millionen Kunden mit 14 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten. Insgesamt krempeln mehr als 6.000 Mitarbeiter die Ärmel hoch, um schnell und tatkräftig zu helfen. Zusätzlich sind die Sparda-Banken seit vielen Jahren verlässlicher Partner. Nach der Anzahl der Verträge ist die DEVK Deutschlands drittgrößter Hausrat-, fünftgrößter Pkw- und sechstgrößter Haftpflichtversicherer.
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