GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Rechtsschutzversicherung - Damit Sie Ihr Recht bekommen, wenn Sie Recht haben
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Rund 40 Prozent der deutschen Haushalte haben eine Rechtsschutzversicherung. Damit ist man finanziell abgesichert, wenn man zum Beispiel in einem Nachbarschaftsstreit oder nach einem Verkehrsunfall vor Gericht um sein Recht kämpfen muss. Darüber hinaus hat sich das Leistungsspektrum der Rechtsschutzversicherer in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt - und das ist auch ein Thema beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar (23. bis 25.01.2013). Uwe Hohmeyer berichtet.
Sprecher: Anwaltshonorare, Gerichtskosten oder aufwendige Gutachten: Da hat einem die Rechtsschutzversicherung schon immer weitergeholfen. Doch die Versicherten erwarten heutzutage noch viel mehr Service.
O-Ton 1 (Dr. Ulrich Eberhardt, 0:24 Min.): "Die Kunden wollen sofort und unbürokratisch am Telefon Struktur in ein rechtliches Problem oder auch in ihre Konfliktidentifizierung bekommen. Der Rechtsschutzversicherer sorgt dann auf Wunsch für eine erste anwaltliche Telefonberatung oder empfiehlt gleich spezialisierte und qualifizierte Anwälte vor Ort, wenn der Kunde dies wünscht. Aber auch die außergerichtliche Einigung, sprich die Konfliktlösung ohne Gericht, wird für die Kunden immer wichtiger."
Sprecher: Sagt der Rechtsschutzversicherungs-Experte im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Dr. Ulrich Eberhardt von der HUK Coburg, und erklärt, warum diese telefonische anwaltliche Erstberatung auch Sinn macht.
O-Ton 2 (Dr. Ulrich Eberhardt, 0:27 Min.): "Der Anwalt kann dem Kunden sofort eine Einschätzung seines rechtlichen Problems geben und damit eine Erstorientierung, in dem sich das Rechtsproblem strukturierter darstellt. Sofort hat also der Kunde einen sachkundigen Gesprächspartner, der allerdings das Gespräch nicht fortführen kann, wenn sich der Sachverhalt dann doch als komplexer als zunächst erwartet herausstellt. Der Anwalt wird dann den Kunden an den Versicherer zurückverweisen, damit dieser sofort einen Anwalt vor Ort empfehlen kann."
Sprecher: Vorteil dabei: Man spart sich die zeitaufwendige Sucherei und bekommt gleich aus über 160.000 in Deutschland praktizierenden Anwälten einen fürs jeweilige Sachgebiet besonders kompetenten empfohlen.
O-Ton 3 (Dr. Ulrich Eberhardt, 0:29 Min.): "Die Rechtsschutzversicherer haben Erfahrungen und können mit einer Ersteinschätzung das Rechtsgebiet des Problems einengen und eine qualifizierte Empfehlung genau für diesen Fall aussprechen. Sie tun das aber nicht unbedacht, sondern aufgrund bestimmter Erfahrungswerte, und die Rechtsanwälte müssen auch bestimmten Qualitätsanforderungen, wie etwa der Fachanwaltsqualifikation, aber auch Servicestandards, genügen. So ist etwa die Möglichkeit, kurzfristig einen Gesprächstermin mit dem Anwalt zu vereinbaren, für die Betroffenen stets von besonderer Bedeutung. Hierauf achten wir auch."
Abmoderationsvorschlag:
Weitere Infos über diesen Service der Rechtsschutzversicherer finden Sie auch im Internet auf der Webseite der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Stephan Schweda
Telefon: 030/20205114
Mobil: 0151/57148567
EMail: s.schweda@gdv.de
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