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Stichtag 1. März: Grüne Kennzeichen für Mofas und Mopeds

Berlin (ots)

Vom 1. März 2013 an dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit grünem Kennzeichen fahren. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit blauem statt grünem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die knapp 1,8 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2011 rund 29.000 Haftpflichtschäden. Mit 16 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge verursachen Mofas und Mopeds fast doppelt so viele Unfälle wie "richtige" Motorräder. Die Versicherer zahlten hierfür rund 73 Millionen Euro an Geschädigte. Erfreulicherweise ist jedoch die Anzahl der Schäden bei den Mofas weiter zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch knapp 30.000 Haftpflichtschäden.

Die Diebstähle bei Mofas und Mopeds sind im Vergleich zum Vorjahr sogar um 14,4 Prozent zurückgegangen. Trotzdem sind Mofas und Mopeds noch immer deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: 5.500 Mofas und Mopeds wurden 2011 gestohlen - fast 20 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 2,6 und bei PKW 0,6 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen.

Für welche Fahrzeuge gilt das grüne Kennzeichen?

   - Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 
     Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h 
     fahren.
   - Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei 
     Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen 
     Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
   - Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb 
     und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
   - Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten 
     Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von 
     maximal 50 Kubikzentimetern.
   - E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 
     45 km/h schnell sind.
   - Motorisierte Krankenfahrstühle
   - Vereinzelte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer 
     Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 
     01.03.1992 versichert waren.

Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet (www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html) oder über den Zentralruf der Autoversicherer (08 00 - 2 50 26 00) leicht feststellbar.

Weitere Informationen auf www.gdv.de.

Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gdv_de

Pressekontakt:

Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030/2020-5119
Mail: k.rueter@gdv.de

Twitter: www.twitter.com/gdv_de

Original-Content von: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell

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