Bundesgerichtshof stärkt die Marke
Wiesbaden (ots)
Als "ein für die Absatzpolitik speziell im gehobenen Bereich außerordentlich wichtiges Urteil" bewertet der Markenverband die am 04.11.2003 ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen den reinen Internetvertrieb von Luxusmarken.
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof es dem Kosmetikhersteller Lancaster, Mainz, gestattet, den Absatz seiner Produkte auf den klassischen Fachhandel mit einem physischen Ladengeschäft zu beschränken und den reinen Internetvertrieb zu untersagen. Lancaster vertreibt seine Luxuskosmetika über ein selektives Vertriebssystem mit dem Schwerpunkt des Absatzes im Fachhandel. Die zugelassenen Händler müssen eine gute Ausstattung, ein umfassendes Angebot und eine kompetente Kundenberatung vorweisen, um die Produkte ihrem Markenimage angemessen zu präsentieren. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird einem Fachhändler auch ein ergänzender Internetabsatz gestattet. Die beklagte Firma BeautyNet, München, hatte sich als reiner Internethändler etabliert und wollte beliefert werden.
"Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und weist über das Produktsegment der Luxuskosmetik weit hinaus. Sie bestätigt im übrigen die Auffassung des Markenverbandes, daß eine angemessene Markenführung nur in einem entsprechenden Verkaufsumfeld erfolgen kann und der reine Internetvertrieb per se keinen ausreichenden Beitrag zur Markenpflege leistet", erklärt Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes.
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