Ein Jahr Alkopop-Sondersteuer: Kein Gewinn für den Jugendschutz
Hamburg (ots)
Segment für spirituosenhaltige Mischgetränke stark rückläufig. Marktverschiebungen zugunsten alkoholischer Mischgetränke ab 16 Jahren. Steuer-Mehreinnahmen des Bundes bleiben aus.
Der Markt für spirituosenhaltige Mischgetränke ist seit Einführung der Sondersteuer im August 2004 stark rückläufig. So ging der Markt von August 2004 bis Mai 2005 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 80 Prozent zurück.
Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums" belegt diese Getränke seit August 2004 mit einer Sondersteuer sowie einer besonderen Kennzeichnung für eine altersgemäße Abgabe. Gemäß Jugendschutzgesetz ist die Abgabe und der Verkauf ausschließlich an Erwachsene erlaubt.
Verbraucher weichen aus
Anders als in der Gesetzesbegründung der Bundesregierung angeführt, kommt es wie prognostiziert zu einem nachhaltigen Ausweichen auf Wein- und Biermischgetränke. Diese sind ab 16 Jahren verfügbar, nicht von der Sondersteuer betroffen und damit billiger sowie im Alkoholgehalt vergleichbar. So weist eine Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Entwicklung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen vom Mai diesen Jahres eine Zunahme der getrunkenen Menge bier- und weinhaltiger Mischgetränke in der Gruppe der 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen von 3,9 auf 5,3 Gramm reinen Alkohols pro Woche aus. Die gleiche Erhebung der BZgA führt weiter aus, dass 29 Prozent der Befragten ihr Konsumverhalten aufgrund der Sondersteuer überhaupt nicht in beabsichtigter Weise verändert haben.
Gemäß Marktforschung AC Nielsen legten im Zeitraum August 2004 bis Mai 2005 Weinmischgetränke im deutschen Lebensmittelhandel um 250 Prozent zu, Biermischgetränke um 19 Prozent. So hat das Gesetz zwar zu einer erheblichen Reduzierung des Marktes für Spirituosen-Mischgetränke geführt (-83 Prozent) - jedoch die im Rahmen des Gesetzgebungsprozess vorgebrachten Bedenken hinsichtlich einer Substitution bestätigt.
Ausfall Steuermehreinnahmen in 2004 - Alkopop-Gesetz ohne Mehrheit in den Niederlanden
Von der geschätzten Mehreinnahme aus der Sondersteuer des Bundes in Höhe von 21 Millionen Euro in 2004 sind tatsächlich nur rund 0,5 Millionen Euro laut Bundesministerium der Finanzen im März 2005 realisiert worden. Für das laufende Jahr werden 42 Millionen Euro Mehreinnahmen erwartet - vor dem Hintergrund der deutlichen Substitution auf nicht von der Sondersteuer betroffene Getränke eine unrealistische Annahme.
Aufgrund der einschlägigen Erfahrungen in Deutschland, war die geplante Einführung einer Sondersteuer auf Mischgetränke in den Niederlanden nicht mehrheitsfähig. Das Parlament lehnte jüngst einen entsprechenden Kabinettsentwurf vom Juni 2005 ab. Auch der EU-Ministerrat hatte sich im April 2005 dafür ausgesprochen, dass Steuern kein geeignetes Mittel darstellen, gesundheitspolitische Ziele zu erreichen.
Jugendschutz - Durchsetzung vorhandener Gesetze
Das Jugendschutzgesetz ist hinsichtlich Abgabe und Verkauf von alkoholischen Getränken eindeutig. Gemäß Jugendschutzgesetz ist die Abgabe und der Verkauf ausschließlich an Erwachsene erlaubt. In der Praxis bedarf es der konsequenten Anwendung und vor allem einer nachhaltigen Prüfung durch die zuständigen Behörden. Staatliche Eingriffe in den Markt - zumal über fiskalpolitische Maßnahmen - sind für die Bekämpfung des missbräuchlichen Konsums alkoholhaltiger Getränke nachweislich nicht zielführend. Wirkungsvoller sind Maßnahmen, die an den eigentlichen Ursachen des Missbrauchs ansetzen und eine Verhaltensänderung durch Information und Aufklärung herbeiführen.
Dazu hat Bacardi Deutschland bereits früh einen Beitrag geleistet und freiwillig eine Alterskennzeichnung ab 18 Jahren" auf spirituosenhaltige Mischgetränke aufgebracht.
Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ab 18 Jahren
Alkohol gehört nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen, so Christian Cordes (35), Sprecher Bacardi Deutschland. Daher befürworten wir ein einheitliches Abgabealter alkoholischer Getränke ab 18 Jahren zumal die Wirkungsweise von Alkohol völlig unabhängig von der Getränkeart ist.
Uns ist der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol ein zentrales Anliegen", so Cordes weiter. Bacardi Deutschland setzt gegenwärtig einen umfassenden Selbstverpflichtungs-Katalog um, der eine verantwortungsvolle Kommunikation von Spirituosen vorsieht. Darüber hinaus realisiert das Unternehmen auf eigenen Großveranstaltungen ein in der Branche beispielhaftes Angebot: Kostenlose Softdrinks für alle autofahrenden Gäste während des Abends.
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