Stuttgarter Nachrichten: zu Patientenverfügung
Stuttgart (ots)
Niemand sollte sich täuschen. An der Grundsituation wird sich so rasch nichts ändern. Stünker schreibt nur den Status quo durch die Rechtsprechung fest. Auch wenn seine Gegner, vom CDU-Politiker Bosbach organisiert, behaupten, es werde einen Automatismus zur passiven Sterbehilfe geben: An Krankenbetten wird man sich weiter um die Auslegung von Patientenverfügungen mühen, weil das Sterben nicht normierbar ist. Das sieht Stünker ausdrücklich vor, und das ist auch gut so. Im Zweifel aber gilt: Für das Selbstbestimmungsrecht gibt es keine Beschränkung der Reichweite, wie von Bosbach gewollt. Der Wille des Patienten gilt, unabhängig von Art und Verlauf der Erkrankung. In einem Land, in dem das Sterben zu einer juristischen Kunst geworden ist, kann das die Chance auf einen würdevollen Tod nur befördern.
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