Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Anhebung der Hartz IV-Regelsätze
Stuttgart (ots)
Nach oben ist bei den Hartz-IV-Sätzen wenig Spielraum drin. Denn es gilt immer noch das Lohnabstandsgebot: Wer vom Staat seinen Lebensunterhalt bezahlt bekommt, sollte nicht mehr haben als derjenige, der arbeiten geht. Und schon bei den derzeitigen Sätzen hält sich die Motivation zur Arbeitsaufnahme in Grenzen: Die Gewerkschaften fordern einen Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. Fest steht: Ein Alleinverdiener mit zwei Kindern würde mit einem Vollzeit-Job zu Mindestlohnkonditionen weniger ausbezahlt bekommen als ein Hartz-IV-Empfänger, der zu Hause bleibt.
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