Stuttgarter Nachrichten: (Mittwoch) zum Unterhaltsurteil des BGH:
Stuttgart (ots)
"Früher war die Rechtsprechung bei Unterhaltsstreitigkeiten mamafixiert, heute ist sie staatsfixiert. Ab einem Alter von drei Jahren gehören Kinder nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in öffentliche Betreuungseinrichtungen - und zwar so lange wie möglich. Mutti wird durch qualifiziertes Fachpersonal ersetzt und soll bitte schön Vollzeit arbeiten."
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