Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Stuttgart (ots)
Der Arbeitgeber Kirche muss sich fragen lassen, ob er unterm Deckmantel der gesetzlich garantierten Selbstständigkeit wirklich rigoros fragwürdige Lohn-Modelle durchsetzen will. Ob es wirklich mit dem christlichen Selbstverständnis vereinbar ist, auf Sonderrechte bei Tarifvertragsgesetz, Koalitionsfreiheit und Streikrecht zu pochen - erst recht, wenn vieles davon gegen die Interessen der Mitarbeiter eingesetzt wird. Ja, die Richter betonen den Sonderstatus der Kirchen als Unternehmer. Gerade deshalb aber sollten sie das arbeitsrechtliche Privileg nicht weiter wie eine Tarifkeule schwingen.
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