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Stuttgarter Nachrichten: Visum-Urteil des EuGh

Stuttgart (ots)

"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige beizubehalten, ist richtig. Denn die Klage war nicht mehr als der trickreiche Versuch, über die zwischen der Türkei und der EU vereinbarte "Dienstleistungsfreiheit" ein Recht zu erzwingen, das innerhalb Europas an die volle EU-Mitgliedschaft gebunden ist. Ein Friseurtermin bei einem Verwandtenbesuch in Berlin erfüllt die Kriterien nicht."

Pressekontakt:

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Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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