Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urlaubsurteil des Bundesarbeitsgerichts
Stuttgart (ots)
Rein formal hat der klagende Mitarbeiter sogar einige Argumente auf seiner Seite. Denn wer die zwei Zusatztage bekommt und wer nicht, entscheidet sich allein nach dem Alter des Mitarbeiters; und Altersdiskriminierung ist in Deutschland verboten. Dennoch ist es zu begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht bei der Auslegung des Diskriminierungsverbots nicht nur den Gesetzestext, sondern auch den gesunden Menschenverstand zurate gezogen hat. Schließlich kann Gleiches sehr wohl unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür Sachgründe gibt. Dass ältere Menschen im Durchschnitt einen höheren Erholungsbedarf haben als ihre jungen Kollegen, lässt sich kaum bestreiten.
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