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Stuttgarter Nachrichten: zum Gesetzentwurf rund um Scheinväter und Kuckuckskinder

Stuttgart (ots)

Zugegeben, es mag Fallgestaltungen geben, bei denen die neuen Gesetze keinen Rechtsfrieden vermitteln. Noch viel wichtiger, als dies zu beklagen, ist es aber, die Fälle zu regeln, bei denen die bestehenden Gesetze grundsätzlich zu unerwünschten Ergebnissen führen. Nach deutschem Recht kann im Extremfall auch der Samenspender dazu verpflichtet werden, Unterhalt zu zahlen - einem Kind, das er nie gesehen hat und das er nie sehen wollte. Die Reformen in diesem Rechtsgebiet sind noch lange nicht abgeschlossen.

Pressekontakt:

Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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