Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Numerus Clausus für das Medizinstudium
Stuttgart (ots)
Das Karlsruher Urteil zwingt Bund und Länder zum Handeln. Aber es fällt milde aus. Es schafft den Numerus clausus nicht ab und stellt die Abiturbestnote als entscheidendes Kriterium nicht grundsätzlich infrage. Auch verlangt es keine Erhöhung der Studienplatz-Kapazitäten. Der Flaschenhals, der den Zugang zum Studium beengt, wird bleiben. Aber es wird eine höhere Verteilungsgerechtigkeit eintreten, wenn das Urteil durchgesetzt sein wird. Der Gesetzgeber muss die Unis auch verpflichten, in den Eignungstests neben der Abiturnote ein zweites Kriterium einzuführen - etwa eine medizinnahe Ausbildung oder soziale Faktoren. Das Schaffen von mehr Studienplätzen sollte sich die Politik überdies zur Aufgabe machen - freiwillig.
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